Elektronische Fußfessel für Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg wird ab dem Sommer in einem Modellversuch ein Hausarrest getestet, bei dem Straftäter mit einer elektronischen Fußfessel überwacht werden. Der Test ist auf vier Jahre angelegt, die Teilnahme erfolgt auf freiwilliger Basis.
Nach Angaben der Zeitung Die Welt soll ein entsprechendes Gesetz Mitte des Jahres in Baden-Württemberg in Kraft treten. “Es geht dabei um Täter, die zum Beispiel wegen Diebstahls oder Schwarzfahrens zu einer Geldstrafe verurteilt wurden, diese aber nicht bezahlt haben und eine Ersatzfreiheitsstrafe antreten müssten”, sagte Baden-Württembergs Justizminister Ulrich Goll (FDP) gegenüber ‘Bild’.
Nach diesem Bericht können Straftäter mit der elektronischen Fußfessel “geregelt weiter leben”. Ein Sozialarbeiter lege etwa die Zeiten für Einkäufe und Arztbesuch fest. Halte sich ein Straftäter nicht daran, werde automatisch Alarm ausgelöst.
Klaus Jansen, Vorsitzender des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (BDK), forderte die Fußfessel auch in anderen Bundesländern: “Bei einfachen Delikten ist das nicht nur aus Kostengründen eine gute Alternative. Wichtig wäre eine Fußfessel auch für die weitere Überwachung von Sexualstraftätern.”
Berlin und Bayern zeigten sich mittlerweile ablehnend. “Ich stehe der Einführung der elektronischen Fußfessel sehr skeptisch gegenüber”, sagte die Berliner Justizsenatorin Gisela von der Aue (SPD) dem Tagesspiegel.
Auch die bayerische Justizministerin Beate Merk (CSU) sprach sich gegen die elektronische Fußfessel aus. Nur in der Haft hätten die Behörden Möglichkeiten, auf die Gefangenen einzuwirken, sagte Merk dem Hörfunksender Antenne Bayern. “Eine Fußfessel hindert einen Täter nicht an schlechtem Tun.”