Psion Teklogix verlangt jetzt in seiner Gegenklage 1,2 Milliarden Dollar von Intel. Diese Summe soll ein Drittel der Gewinne, die Intel bisher mit der Vermarktung von Netbook-Komponenten eingenommen hat umfassen. Außerdem seien darin Schadenersatzansprüche wegen der missbräuchlichen Verwendung des Begriffes Netbooks enthalten.
Das Chipunternehmen hatte den Namen ‘Netbook’ zum Verkauf seiner Produkte eingesetzt, obwohl es Intel bewusst war, dass die Markenrechte bei Psion liegen. Der Name Netbook wurde insbesondere mit Intel Atom-Prozessor in Zusammenhang gebracht. Intel hatte in einem ersten Schritt das Unternehmen vergeklagt und gefordert, dass Psion nicht allein über die Markenrechte des Begriffs Netbook verfügen dürfe. Der britische Hersteller Psion hatte bereits 1999 einen Computer mit dem ARM-Prozessor unter dem Namen ‘netBook’ auf den Markt gebracht. Jedoch wurde der Verkauf des PCs schon 2003 wieder eingestellt.
Mit dem Patentnummer 2404976, welche Psion am 18.12.1996 beim amerikanischen Patent- und Markenamt einreichte, erhebt das Unternehmen Anspruch auf die Marke Netbook. Der Markennamen-Inhaber ließ die Rechte an dem Begriff Netbook 2006 wieder erneuern.
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