Nach Aussagen von Jonathan Todd, Sprecher der EU-Kommission, hat sich Microsofts Verhalten geändert. Ein im Jahr 2004 von der Kommission engagierter unabhängiger Wettbewerbsbeobachter habe daher seine Tätigkeit eingestellt. Er kontrollierte in den vergangenen Jahren, ob sich der Software-Hersteller an die 2004 verabschiedeten Wettbewerbsauflagen hält.
Todd erklärte zudem, dass Dritte ihre Rechte gegenüber Microsoft auch bei nationalen Gerichten der Mitgliedsstaaten einklagen könnten. Die EU-Kommission wies jedoch darauf hin, dass Microsoft auch weiterhin zur Einhaltung der Auflagen verpflichtet sei.
Die EU-Kommission hatte im Jahr 2004 unter der Leitung des damaligen Wettbewerbskommissars Mario Monti entschieden, dass Microsoft vollständige und akkurate Informationen über die Interoperabilität seiner Workgroup-Server-Produkte bereitstellen muss. Unter anderem wurde damals auch die Bündelung des Windows-Betriebssystems mit dem Media Player untersagt.
Noch Anfang 2008 hatte Brüssel ein erneutes Bußgeld von 899 Millionen Euro gegen Microsoft verhängt. Nach Ansicht der EU-Kommission hat der Softwareanbieter bis Oktober 2007 ungerechtfertigte Lizenzgebühren für technische Informationen berechnet und damit gegen die Kartellauflagen verstoßen.
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Abschluss eines Verfahrens
Der Sachverhalt ist nicht korrekt wiedergegeben. Die EU-Kommission hat lediglich den externen "Experten" für die sozusagen abgeschlossenen 2004 Entscheidung fallen lassen, der von Microsoft bezahlt werden muss. Die laufenden Fälle sind davon nicht berührt.