IPCom hatte die in Frage stehenden Patente im Jahr 2007 für einen dreistelligen Millionenbetrag von Bosch erworben. Falls es zu keiner Einigung mit HTC komme, sieht Frohwitter nur eine Alternative: “Wir halten uns die Option offen, das Urteil des Landgerichts Mannheim vollstrecken und den Verkauf der betroffenen Geräte in Deutschland verbieten zu lassen.”
Davon wäre in Deutschland – neben HTC – zunächst der Netzbetreiber T-Mobile betroffen, der das HTC-Gerät mit dem Android-Betriebssystem seit Februar in Deutschland anbietet. An zweiter Stelle stünde Vodafone – hier soll das zweite Google-Handy im April auf den Markt kommen.
Das Urteil setzt aber auch Nokia, den größten Handyhersteller der Welt, unter Druck. Auch gegen diesen hat IPCom beim Landgericht Mannheim Klage in gleicher Sache eingereicht. Sollte die Entscheidung hier ähnlich fallen, könnte auch der Verkauf der Nokia-Geräte hierzulande in Frage stehen – es sei denn die Kontrahenten fänden zu einer Einigung.
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Patente...
Wieder ein gutes Beispiel für die innovationsfördernde Kraft von Patenten. Patenttrolle wie IPcom werden letztlich der Sargnagel zum Patentsystem werden.
Es wird Zeit, dass das Patentsystem neu geregelt wird, so wie jetzt kann es nicht weitergehen.