Hintergrund des Urteils war eine Unterlassungs- und Schadensersatzklage des Schmuckherstellers Cartier gegen ein Ebay-Mitglied. Der Mann, der unter dem Ebay-Namen ‘sound-max’ handelte, hatte im Juni 2003 eine Fälschung eines Cartier-Halsbands angeboten, berichtet Focus Online. Unter der in gebrochenen deutsch geschriebenen Überschrift ‘SSSuper … Tolle … Halzband (Cartier Art)’ hatte das Mitglied das offenbar gefälschte Halsband beim dem Auktionshaus angeboten.
Cartier klagte den Mann wegen Verletzung des Markennamens und wegen Verstoß gegen den unlauteren Wettbewerb an. Doch der Mann war sich keiner Schuld bewußt. Er war davon ausgegangen, dass er für das Angebot nicht verantwortlich sei, da seine Ehefrau aus Lettland sein Mitgliedskonto nutzte, um das Halsband zu veräußern. Die ersten beiden Gerichtsinstanzen wiesen die Klage ab, da der Beklagte keine Kenntnis von den Aktivitäten seiner Ehefrau hatte und damit für Rechtsverletzungen nicht verantwortlich sei.
Doch der Bundesgerichtshof hob das Berufungsurteil des Oberlandesgerichts Frankfurt auf. Die Begründung hiefür lautete: Wer seinen Account nicht “hinreichend vor dem Zugriff Dritter” schütze, der trägt für rechtswidrige Aktionen von anderen Personen die Verantwortung. Der Beklagte ist zwar nicht als Mittäter zu verurteilen, dafür aber als Täter einer Schutzrechtsverletzung.
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