Rechnen auf der Wolke
Was soll man denn jetzt anfangen mit dieser Cloud? Omnipräsent ist sie – auf Powerpoint-Folien. Aber keiner braucht sie fürs Computing.
Hier könnten aufwändige Berechnungen in der Wolke ergeben, dass für manche Chefs jene bei Null noch lange nicht erreicht ist. Ersatzweise erledigt dies auch gerne die deutsche Rechtssprechung.
Das Arbeitsgericht in Dortmund beispielsweise hat diese Woche ganz ernsthaft den Fall eines Bäckereiangestellten verhandelt, der seine rechtmäßig erworbene Frühstückssemmel mit einer Unternehmens-eigenen Käsepaste bestrichen hatte, ohne jene zu bezahlen. Nach Presseberichten ging es dabei um einen Wert von 50 Cent. Gemeint ist damit vermutlich der anteilsmäßige Verkaufspreis, nicht die Herstellungskosten.
Der Mann allerdings entzog sich seiner Bestrafung, indem er sich zuvor in den Betriebsrat wählen ließ. Feige war das. Denn solche Leute kann man nicht einfach entlassen.
Komplizierte Fragen also gilt es zu beantworten, als da wären: Was sind die “wesentlichen Parameter” für eine Super-Mega-CeBIT? – Was dürfen Arbeitsmänner und Arbeitsfrauen eigentlich noch? – Wieviel Geld ist nötig, um die Leiden der Doktoren zu lindern? – Wem nützt Kauders soziale Marktwirtschaft? – Und wer bezahlt das?
Man könnte das alles auf die Rechen-Wolke heben. Man kann sich’s aber auch an fünf Fingern abzählen.