Baum erklärte gegenüber dem Nachrichten-Magazin Focus, dass Zumwinkel unbedingt ein Informationsleck in der Konzernführung habe schließen wollen.

Es sei jedoch nicht gesichert, ob Zumwinkel von den angewandten Überwachungsmethoden gewusst habe, schränkte Baum ein. Dennoch, so lautet sein Vorwurf, müsse, wer einen derartig heiklen Auftrag vergibt, auch die Ausführung überprüfen. Ansonsten liege eine Pflichtverletzung vor.

Der ehemalige Post-Chef wurde erst im Januar wegen Steuerhinterziehung zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Vor wenigen Tagen wurde sein frisch bezogener Wohnsitz am Gardasee durchsucht. Dabei wurden zwei Rechner beschlagnahmt. Sollte Zumwinkel aufgrund der Telekom-Affäre verurteilt werden, könnte auch die Bewährung verfallen.

Neben Zumwinkel ist unter anderen auch Kai-Uwe Ricke im Visier der Bonner Staatsanwaltschaft. Die Telekom hatte im Mai 2008 Strafanzeige wegen der unrechtmäßigen Überwachung von Journalisten und Aufsichtsräten durch die Konzernsicherheit gestellt.

Ricke hat bisher zugegeben, den Auftrag gegeben zu haben, die undichte Stelle aufzuspüren und zu schließen. Zumwinkel hat bislang jegliche Beteiligung abgestritten. Das Ermittlungsverfahren wird voraussichtlich noch bis zum Sommer laufen.

Silicon-Redaktion

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