Man habe Geldstrafen zwischen 10.000 und 290.000 Euro verhängt. Zudem seien Freiheitsstrafen auf Bewährung ausgesetzt worden.
Ein inzwischen mittelloser Siemensmitarbeiter muss jetzt 300 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten, teilte der Staatsanwalt mit. Bei weiteren ehemaligen Siemens-Mitarbeitern seien die Verfahren wegen geringer Schuld gegen Geldstrafen zwischen 12.000 und 30.000 Euro beendet worden.
In 40 Fällen habe man keine Schuld nachweisen können oder die Taten waren bereits verjährt. Insgesamt, so das Ergebnis der Staatsanwaltschaft und der internen Ermittlungen, sind bei Siemens 1,4 Milliarden Euro in zweifelhaften Kanälen für die Finanzierung von Bestechungen abgezweigt worden. Die Staatsanwaltschaft ermittelte gegen mehr als 300 Beschuldigte.
Derzeit laufen zudem noch Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen die ehemaligen Konzernchefs Heinrich von Pierer und Klaus Kleinfeld, die jedoch jegliche Mitschuld abstreiten. Die Kosten für die Aufarbeitung und Strafzahlungen belaufen sich inzwischen auf mindestens 2,5 Milliarden Euro.
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