Ziel des von der Ministerrunde verabschiedeten Beschlusseses sei es, den kommerziellen Massenmarkt zu stören und damit auch ein Signal zur Ächtung solcher Angebote zu setzen. Internetanbieter sollen damit in Deutschland verpflichtet werden, den Zugang zu solchen Seiten zu erschweren oder ganz zu vereiteln.
Wer entsprechende Angebote nachfragt soll dann auf eine ‘Stopp-Seite’ umgeleitet werden. Hier sollen auch Informations- und Beschwerdestellen verlinkt werden. Es “sind die nötigen Voraussetzungen geschaffen worden, um eine schnelle gesetzliche Lösung zum Schutz unserer Kinder zu erreichen”, kommentierte CDU-Generalsekretär Ronald Pofalla.
Wolfgang Bosbach, stellvertretender Unionsfraktionsvorsitzender, fordert eine möglichst schnelle Umsetzung dieser Sperren. Eine gesetzliche Regelung sei seiner Ansicht nach in dieser Legislaturperiode nicht mehr zu schaffen, daher “müssen wir im Vorgriff auf ein Gesetz Sperren zunächst vertraglich mit den Internet-Anbietern vereinbaren”.
Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU) erklärte, dass offenbar die Mehrzahl der deutschen Internetanbieter dazu bereit ist, einen derartigen Vertrag mit der Bundesregierung abzuschließen. Zustimmung kommt auch vom Hightech-Verband Bikom. “Damit bekommen die Provider eine rechtliche Grundlage, wenn sie die Sperrliste des Bundeskriminalamts umsetzen. Haftungsrisiken müssen darin ausgeschlossen werden. Die Branche braucht Rechtssicherheit”, so der Bitkom-Präsident August-Wilhelm Scheer. “Zugangshürden sind ein wichtiger Teil der Maßnahmen gegen solche abscheulichen Verbrechen”, so Scheer weiter. Auch wenn solche Sperren umgehbar seien, lohne sich die Initiative aufgrund der hohen Signalwirkung.
Ein Großteil dieser abscheulichen Inhalte werden kostenpflichtig über Plattformen im Web verbreitet. Die Zahl der ermittelten Straftaten, wie das Bundeskriminalamt mitteilt, steigt seit Jahren an. 2005 registrierte die Kriminalstatistik in Deutschland 3788 Fälle der Verbreitung von Kinderpornografie. 2007 waren es bereits 11.357 Fälle. Die Behörden werden meist durch Hinseise von Providern oder durch Stichproben auf solche Angebote aufmerksam. Teilweise Surfen die Beamten auch selbst einschlägige Angebote ab.
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