Dokumentationspflicht für Webseiten-Betreiber ist eingeschränkt

Damit existiert erstmals eine Leitlinie, wie mit der seit Oktober 2008 geltenden ‘Pflichtablieferungsverordnung‘ in der Praxis umzugehen ist. Die Verordnung besagt, dass Publikationen im Internet an die Deutsche Nationalbibliothek abgeliefert werden müssen. “Die Verunsicherung, die dadurch entstanden ist, können wir entkräften”, erklärte Bitkom-Präsident August-Wilhelm Scheer. “Gemeinsam mit der Nationalbibliothek haben wir für Online-Autoren praktikable Leitlinien entwickelt”, so Scheer.

Ziel der Pflichtablieferung ist, kulturell wertvolle Netzpublikationen langfristig zu erhalten. “Wir müssen das Kulturerbe auch im Internet bewahren”, sagte Scheer. “Eine allgemeine Dokumentationspflicht für alle Webseiten würde aber weit über das Ziel hinausschießen.” Daher haben sich Bitkom und DIHK mit der Nationalbibliothek verständigt, vorerst nur “abgrenzbare digitale Publikationen” zu archivieren. Als solche gelten unter anderem online veröffentlichte Bücher und Aufsätze. Nicht betroffen sind Portale mit aktuellen Nachrichten sowie Foren, Communitys und Homepages mit privaten Inhalten.

Wichtig ist aus Sicht von Bitkom und DIHK, dass derzeit kein Homepage-Inhaber selbst aktiv werden muss. Das geht aus dem jetzt veröffentlichten Leitfaden eindeutig hervor. “Die Nationalbibliothek kommt auf die Betreiber entsprechender Webseiten zu”, erklärt Scheer. “Niemand muss ein Bußgeld befürchten, wenn er von sich aus nichts unternimmt.” Auch müsse sich niemand vorab von der Ablieferungspflicht befreien lassen.

Die Richtlinien sollen bei Bedarf weiter aktualisiert werden. “Wir schätzen die konstruktive Kooperation mit der Nationalbibliothek”, sagte Scheer. “Wir werden weiterhin eng zusammenarbeiten, um bei Bedarf Lösungen für Internetnutzer und Web-Autoren zu erarbeiten.” Die Hinweise von Bitkom und DIHK sind im Netz verfügbar.

Silicon-Redaktion

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