BKA: “Keine Rasterfahndung mit Kundendaten”
Das deutsche Bundeskriminalamt (BKA) widerspricht Berichten, dass die Behörde von der Deutschen Telekom Kundendaten für die Rasterfahndung im Kampf gegen den Terror bekommen habe.
Im Zuge dieser Fahndungsaktion sammelte laut Bericht das BKA 32.000 Datensätze aus unterschiedlichen Quellen und speicherte die betreffenden Personen als potentiell terrorverdächtig gesondert ab. Das Bundesverfassungsgericht erklärte 2006 die bundesweite Rasterfahndung nach “Schläfern” in der Zeit nach dem 11. September 2001 für verfassungswidrig, dennoch seien die gerasterten Kunden nicht über die Aktion informiert worden. Die 32.000 als potentielle Terroristen gespeicherten Telekom-Kunden wissen mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit ebenfalls nichts über die Speicherung beim BKA oder bei anderen Behörden.
Auch wenn die aktuelle Gesetzeslage derartige Rasterungen begünstigt, gab es damals noch keine Rechtsgrundlage für dieses Vorgehen. Hochrangige Telekom-Manager sehen bis heute noch keine Regelung, die das Durchforsten von Millionen Kundendaten abdecke. Beamte des Verfassungsschutzes und des BKAs, so die Quellen der Frankfurter Rundschau, sollen bei der Telekom aus- und eingegangen sein.
Offenbar war diese Durchrasterung nach dem 11. September kein Einzelfall. Zeugen berichten, dass für die Herausgabe von Kontakten zu beliebigen ausländischen Handy-Nutzern an die Ermittler alle drei Monate sämtliche Millionen Kunden von T-Mobile komplett durchgerastert werden müssen. Hinzu kämen täglich tausende Abfragen von Verbindungsdaten, selbst dann, wenn diese Daten nur mittelschwere Straftaten beträfen.
Von der Deutschen Telekom liegt derzeit noch keine offizielle Stellungnahme vor. Der umfangreiche Artikel der Frankfurter Rundschau ist inzwischen nicht mehr online verfügbar.