Wie das Nachrichtenmagazin Focus berichtet, arbeiten Betriebsrat und Vorstand der Bahn derzeit an einer einheitlichen Vereinbarung zum “Schutz der Persönlichkeitsrechte” im Unternehmen.
Derzeit existieren elf einzelne Vereinbarungen mit den Mitarbeitern, die die jeweils elektronische Überwachungen in Bereichen wie Video-Aufzeichnungen, Arbeitszeiterfassung oder andere Überwachungen regeln.
Vorgesehen ist ein Datenblatt, das den Mitarbeiter darüber aufklären soll, welche elektronischen Systeme Daten registriert werdemn. Auch soll in dem Schreiben aufgezeigt werden, wie diese Informationen weiterverarbeitet werden. Die Bahn werde festlegen, dass diese Informationen nicht zum Nachteil des Mitarbeiters verwendet werden dürfen. Außerdem sollen Mitarbeiter die Möglichkeit bekommen, zu prüfen, ob diese Vereinbarungen auch eingehalten werden.
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