Rechtlich gesehen nehmen schließlich nur die wenigsten Arbeitsverträge Bezug auf irgendwelche digitalen Profile. Und genau diese Lücke könnten Arbeitsrechtsanwälte finden und nutzen.
Diese Ansicht äußerte Steven Penning, Partner der renommierten Anwaltsfirma Turner Freeman in Sidney, Australien. Vorausgegangen war eine Welle von erfolgten Kündigungen: Zuvor gab es einige Zeitungsartikel über einen Gefängniswärter und eine TK-Firmenangestellte, die sich per Twitter und Facebook geäußert hatten und offenbar Missliebiges über ihre Arbeitsstelle zu berichten wussten. Sie wurden nach dort geltendem Recht sanktioniert, beziehungsweise gefeuert.
Anderen ging es ähnlich, zeigten zahlreiche Leserbriefe an die größte australische Tageszeitung Sidney Morning Herald. Darunter war ein Banken-Angestellter, der per Twitter das Wort „Rezession“ benutzt hatte – das Ende einer Karriere. Eine Lehrerin hatte in ihrem privaten Account über Bedrohungen und Angriffe in der Schule berichtet. Was folgte, war mehr als eine Bedrohung: die Kündigung. Richtiggehend verständlich wirkt dagegen die fristlose Kündigung für zwei Angestellte der Restaurantkette Kentucky Fried Chicken: Sie hatten Fotos in ihre Accounts gestellt, wie sie gemeinsam nach Feierabend die riesigen Spülbecken der Firma als Jacuzzi benutzten. Ohne Facebook hätte aber ihr Arbeitgeber wohl erst viel später davon erfahren.
Freeman ist aber der Ansicht, dass die Betroffenen zumindest Rechte haben, was die Nutzung ihrer privaten Accounts betrifft. Die Arbeitgeberseite kann seiner Ansicht nach die neuen Medien nicht so behandeln, als ob sie vom bekannten Arbeitsrecht gedeckt würden. Arbeitgeber, die auf der sicheren Seite stehen wollen, teilen ihren Angestellten zuvor mit, wie das Verhalten auf öffentlich zugänglichen Sites gewertet wird. So wissen beide Seiten Bescheid, riet der Anwalt.
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