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Indirekter Link auf Kinderpornos rechtfertigt Durchsuchung

Setzt nämlich ein Betreiber einer Homepage einen Link auf andere Internetseiten, die wiederum mit rechtswidrigen Webseiten verlinkt sind, so kann dies eine strafrechtliche Durchsuchung begründen. Jeder einzelne Link könne kausal für die Verbreitung krimineller Inhalte sein, auch wenn diese erst über eine Kette von Links anderer Anbieter erreichbar sind.

So verhielt sich der Sachverhalt: Ein Betreiber einer Homepage setzte einen Link zu einem Blog, in dem auch die dänische Kinderporno-Sperrliste, die sogenannte “Dänische Zensurliste”, thematisiert wurde. Darin fand sich auch ein Link auf eine Liste mit tatsächlichen Kinderporno-Sites. Gegen den Beschuldigten wurde daraufhin von der Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Besitzes kinderpornographischer Schriften geführt. Das Amtsgericht erließ einen Durchsuchungsbeschluss, wogegen der Beschuldigten Beschwerde einlegte.

Die Richter des Landgerichts Karlsruhe bestätigten aber die Rechtmäßigkeit der Durchsuchung (Beschluss Qs 45/09 vom 23. März 2009). Zur Begründung führten sie an, dass der Beschuldigte den Link wissentlich und gezielt gesetzt habe und sich damit den Inhalt damit zu Eigen gemacht habe. Er habe dem Nutzer mit diesem Ausgangslink die Möglichkeit gegeben, auf technisch kürzestem Wege zu den verbotenen Kinderpornografie-Internetseiten zu gelangen.

Der Anwendungsbereich des Verdachts der Verbreitung kinderpornographischer Schriften sei weit auszulegen. Es genüge, dass ein User die betreffenden Internetseiten aufrufe und betrachte, auch wenn er die Daten selbst nicht auf seinem Rechner auf einem (permanenten) Speichermedium für einen späteren Zugriff ablege. Ein Verbreiten liege demnach schon vor, wenn die Datei auf dem temporären Cache des Browsers zwischengespeichert sei.

Grundsätzlich werde also bereits der Anbieter einer Homepage durch das Einrichten eines Links aktiv und damit verantwortlich. Nach Auffassung des Gerichts sei aufgrund der Netz-Struktur des Internets bereits jeder einzelne Link kausal für die Verbreitung krimineller Inhalte, auch wenn diese erst über eine Kette von Links anderer Anbieter erreichbar seien.

Silicon-Redaktion

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  • Indirekte Links auf indirekte Links
    Okay, reden wir mal Klartext: nach dem Urteil ist selbst ein Link auf einen Seite mit einem Link auf eine Seite mit einem Link auf eine böse Seite eine kausale Kette, also unabhängig von der Anzahl der Verkettungsglieder indirekter Links.

    Da im Zweifelsfall jede Seite mit jeder anderen Seite im Internet verkettet ist, ist also JEDER Website-Betreiber dran, der irgendeinen externen Link auf seiner Website platziert.

    Ist das richtig so?

    Spätestens bei der Einbindung eines Links zu Google oder anderen Suchmaschinen muss damit gerechnet werden, dass von Google ein indirekter Link zu einer solch bösen Seite gegeben ist.

    Wenn ich dies so richtig verstanden habe, oute ich mich als Website-Betreiber und stelle mich der Justiz, weil ich auf Google verweise.

  • IT Führerschein
    Vielleicht sollte man doch auch bei Richtern nicht lesen von Büchern (Gesetzestexten) als einzige Grundkompetenz fordern. Aber nachdem ich gelernt habe, dass es Verkehrsrichter gibt, die keinen PKW-Führerschein besitzen, weil sie den Individualverkehr als unethisch ablehnen, erstaunt mich nichts mehr. Überhaupt würden wir viel schneller mit allem fertig, wenn wir nur noch "Gegner" einsetzen: Atheisten zum Papst wählen, Grüne als Kernkraftwerksdirektoren, Fernsehverweigerer als Programmdirektoren, NPD-Chef zum Eingliederungsbeauftragten, frisch eingewanderte Russlanddeutsche ins Direktorium des Goetheinstituts. Viel Verrückter würde es auch nicht mehr werden.

  • Deutsche Richter...
    Wieder mal ein Beispiel für die unglaubliche Kompetenz, die deutsche Richter an den Tag legen. Der Richter war sicher ein Fan von Frau v.d. Leyen. Ein trauriger Tag für Deutschland...

  • Medienberichte zum Fall
    Guten Tag,
    zu diesem Fall gibt es im Internet eine Vielzahl von kritischen Artikeln - z.B. hier:

    http://www.zeit.de/online/2009/14/internetsperren-wikileaks-urteil
    http://www.heise.de/newsticker/Gericht-Durchsuchung-wegen-mittelbarer-Links-auf-Kinderporno-Sperrliste-rechtmaessig-Update--/meldung/135461

    Inzwischen wurde Dienstaufsichtsbeschwerde gegen alle Richter/StA eingelegt.

    Verfassungsbeschwerde ist in Vorbereitung: spenden.bverfg@action.ms

    Gruß Atlas Büroteam

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