Anstoß für das Urteil (Aktenzeichen: Landgericht Berlin 16 O 729/07) war die Klage eines professionellen Ebay-Händlers, der über die Auktions-Plattform Schulranzen der Marke Scout verkaufte. Die Herstellerfirma Alfred Sternjakob hatte dem Händler den Vertrieb von Schulranzen über Ebay untersagt, teilte die Gerichtspressestelle mit.
Das Gericht erklärte, dass das dem Händler auferlegte Handelsverbot wettbewerbswidrig sei, berichtet die Süddeutsche Zeitung. Der Hersteller dürfe dem Händler nicht vorschreiben, auf welchen Weg er die Markenware verkaufe.
Ein ähnlicher Fall hatte im März 2008 schon für Aufmerksamkeit gesorgt. Das Landgericht Mannheim hatte damals geurteilt, das es nicht gegen den fairen Wettbewerb verstoße, wenn ein “Hersteller von hochpreisigen Schulranzen” einem Händler vorschreibt, dass er die Waren nicht bei Ebay versteigern darf. Der Geschäftsführer des Schulranzen-Herstellers, Dieter Liebler, hatte damals argumentiert, dass Ebay das Image einer “Resterampe” hätte. Deshalb sei das Auktionsportal nicht der richtige Ort, um die in 35 Jahren mühsam aufgebaute Marke zu vertreiben.
Wo es früher auf Buchhalter, Schreiber und Boten ankam, geht es heute vor allem um…
Mit KI-Technologien lässt sich das Einkaufserlebnis personalisieren und der Service optimieren, sagt Gastautor Gabriel Frasconi…
Ein Großteil der weltweiten KI-Gelder fließt in den Finanzsektor. 2023 wurden in der Branche 87…
Die Übernahme des US-amerikanischen Anbieters Altair Engineering soll die Position im Markt für Computational Science…
Ein deutsch-französisches Projekt hat hybride Operationssäle entwickelt, die durch 5G-Netz und KI neue Anwendungen ermöglichen.
Unternehmen wissen oft nicht, welche Geräte in der Produktion eine IP-Adresse haben, warnt Peter Machat…