Anstoß für das Urteil (Aktenzeichen: Landgericht Berlin 16 O 729/07) war die Klage eines professionellen Ebay-Händlers, der über die Auktions-Plattform Schulranzen der Marke Scout verkaufte. Die Herstellerfirma Alfred Sternjakob hatte dem Händler den Vertrieb von Schulranzen über Ebay untersagt, teilte die Gerichtspressestelle mit.
Das Gericht erklärte, dass das dem Händler auferlegte Handelsverbot wettbewerbswidrig sei, berichtet die Süddeutsche Zeitung. Der Hersteller dürfe dem Händler nicht vorschreiben, auf welchen Weg er die Markenware verkaufe.
Ein ähnlicher Fall hatte im März 2008 schon für Aufmerksamkeit gesorgt. Das Landgericht Mannheim hatte damals geurteilt, das es nicht gegen den fairen Wettbewerb verstoße, wenn ein “Hersteller von hochpreisigen Schulranzen” einem Händler vorschreibt, dass er die Waren nicht bei Ebay versteigern darf. Der Geschäftsführer des Schulranzen-Herstellers, Dieter Liebler, hatte damals argumentiert, dass Ebay das Image einer “Resterampe” hätte. Deshalb sei das Auktionsportal nicht der richtige Ort, um die in 35 Jahren mühsam aufgebaute Marke zu vertreiben.
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