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Ebay: Bereits wenige Waren machen private Anbieter zu Unternehmen

Und so stellte sich dem Gericht der Sachverhalt laut der Hamburger Kanzlei Dr. Bahr dar: Der Kläger bot über das Internet Waren an. Der Beklagte handelte auf der Online-Plattform Ebay mit denselben Gegenständen. Da der Beklagte der Auffassung war, dass er bei Ebay lediglich als privater Sammler auftrete, schloss er das Gewährleistungsrecht mit folgender Formulierung aus “Dies ist ein Privatverkauf ohne Garantie und Sachmängelhaftung.“. Darüber hinaus gab er den Kunden die Möglichkeit, die Waren zu besichtigen.

Der Kläger war der Auffassung, dass der Beklagte gegen das Wettbewerbsrecht verstoße. Er sei, genau wie der Kläger, als Unternehmer einzustufen und müsse die Kunden daher darauf hinweisen, dass ihnen ein Widerrufs- bzw. Rückgaberecht zustehe. Zudem sei der allgemeine Gewährleistungsausschluss unzulässig. Daher begehrte er gerichtlich, dass der Beklagte sein Handeln unterlassen solle.

Die Richter entschieden zugunsten des Klägers. Bei dem Beklagten handle es sich um einen Unternehmer, so dass die Parteien Mitbewerber seien. Zwar fehle es am Merkmal der Förderung eines Unternehmens, wenn eine natürliche Person als Verbraucher im Eigeninteresse handle. Dazu gehörten auch Privatkäufe und -verkäufe, wie sie insbesondere auf der Internet-Plattform Ebay getätigt würden. Jedoch führe dies nicht automatisch zu der Konsequenz, dass jeder, der über Ebay Verkäufe tätigt, als Privatverkäufer einzustufen sei. Insbesondere sei eine Gewinnerzielungsabsicht für die Einordnung als Unternehmer nicht erforderlich.

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Silicon-Redaktion

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  • ...juristisch betrachtet
    ...mag das ja alles richtig sein, aber es zeigt auch, das schon wegen Kinkerlitzchen vor den Kadi gezogen wird, als einfach besser zu sein. Als meine Meinung zu verstehen: Ich finde das einfach nur krank!

  • ... hoffentlich sehen das dann alle so ...
    Bestimmt kann der Beklagte dann auch problemlos alle im Zusammenhang mit den Ein- und Verkäufen getätigten Aufwendungen steuerlich als Betriebsausgaben absetzen ...
    oder teilt das zuständige Finanzamt die Ansicht der ehrwürdigen Richter vielleicht nicht so ganz ???

  • Am besten sein lassen
    Aus dem im Artikel genannten Grund und der Tatsache daß Unmengen von "Abmahnanwälten" auf ebay ihr Unwesen treiben, verkaufe ich schon länger keine Artikel mehr auf dieser Plattform. Ich entsorge meine alten Waren lieber über den Hausmüll als für einen lächerlichen Umsatz das Risiko einzugehen abgemahnt bzw. vor Gericht gezerrt zu werden. Von den mittlerweile unverschämten Gebühren und dem Ärger mit Spassbietern mal ganz zu schweigen.

    Aus Käufersicht kann man dazu noch sagen, daß die Plattform mittlerweile zu groß geworden ist als daß man noch wirklich gute Preise erzielen kann. Vielfach übersteigen die Gebote den Marktpreis der Artikel bei weitem. Ich könnte mir vorstellen daß dabei nicht alles mit rechten Dingen zugeht - allerdings unter Duldung von ebay und ohne die Möglichkeit als Käufer jemanden wegen Pushens abzumahnen.

    Fazit: Dieser Marktplatz ist aus meiner Sicht nicht mehr interessant.

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