Am 31. Mai läuft die Frist für die Abgabe der Einkommensteuererklärung für das Jahr 2008 ab. Unter bestimmten Voraussetzungen können Arbeitnehmer Telefon-, Internet- und PC-Kosten von der Steuer absetzen.
Computer und andere IT-Geräte: Wer seinen privat angeschafften Computer “in erheblichem Umfang” auch für die Arbeit nutzt, kann die Kosten von der Steuer absetzen. Für die Finanzämter ist dabei der Anteil der beruflichen Nutzung maßgeblich. Für den Nachweis ist es sinnvoll, eine schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers einzureichen oder drei Monate lang die Nutzung des Computers aufzuzeichnen.
Ist ein Nachweis nicht möglich, gehen die Finanzämter von einer Aufteilung von 50 zu 50 (beruflich/privat) aus. Sind die Anschaffungskosten höher als 410 Euro, werden sie nicht auf einen Schlag geltend gemacht, sondern müssen über drei Jahre verteilt werden. Dies gilt für den PC sowie für zugehörige Geräte wie Drucker, Monitor oder Modem inklusive der Mehrwertsteuer. Für Handys beträgt der Abschreibungszeitraum fünf Jahre und für Faxgeräte sechs Jahre. Jedes Jahr sind zudem Verbrauchsmaterialien, zum Beispiel Toner, Papier oder auch Software, bis zu 410 Euro abzugsfähig.
Internet- und Telefongebühren: Analog zum Gerätekauf können Steuerzahler die Kosten für berufliche Telefongespräche oder den Internetzugang absetzen. Ohne Nachweis erkennt das Finanzamt 20 Prozent der TK-Aufwendungen – höchstens jedoch 20 Euro pro Monat – pauschal als Werbungskosten an. Wer höhere Aufwendungen absetzen will, sollte mindestens drei Monate lang den Gebrauch aufzeichnen. Dabei ist bei Telefongebühren ein Einzelverbindungsnachweis über ein- und ausgehende Gespräche hilfreich.
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