EU-Parlamentarier konnten sich bislang nicht auf den mit dem Rat der Europäischen Union gefundenen Kompromiss zu Internetsperren für kriminelle Online-Nutzer einigen. Daher steht der Entwurf nun auf der Kippe.
Der Ministerrat muss jetzt am 12. Juni über das Telekom-Paket entscheiden. Das neue Gesetzesvorhaben könnte dann aber erneut in ein langwieriges Vermittlungsverfahren gehen.
“Das Telekom-Paket darf nicht an einem Seitenaspekt scheitern. Das wirft den Telekommunikationssektor um Jahre zurück”, fürchtet Bitkom-Präsident August-Wilhelm Scheer. Der Hightech-Verband würde es begrüßen, das strittige Thema der Internetsperren aus dem Gesetzesvorhaben herauszuhalten. Dabei sollen bei wiederholten Urheberrechtsverstößen, zum Beispiel der unerlaubten Weitergabe von Musik oder Filmen über das Internet, den Beschuldigten der Zugang zum Netz ohne richterliche Anordnung untersagt werden.
Das Telekom-Paket soll aber eine neue Gesetzesgrundlage für den europäischen Telekommunikationssektor schaffen, zu dem die Telefon-, Mobilfunk- und Breitbandnetze gehören. Der Abstimmung im EU-Parlament sind jahrelange, zum Teil kontroverse Verhandlungen zwischen Europäischem Parlament, EU-Kommission und den Mitgliedsländern vorausgegangen. In mehreren Richtlinien und Verordnungsvorschlägen sind unter anderem Bestimmungen zu Datenschutz, Frequenzvergabe und Marktregulierung enthalten. Die Regulierungsbehörden in den EU-Ländern überwachen und regeln den Markt für Telekommunikation seit seiner Liberalisierung vor etwa zehn Jahren. Gab es damals in der Regel nur eine staatliche Telefongesellschaft, sorgen heute viele Wettbewerber für ein großes Angebot bei Diensten und Tarifen.
“Das Telekom-Paket ist wichtig, da es Rechts- und Planungssicherheit für die kommenden zehn Jahre schafft”, sagte Scheer. Das gelte zum Beispiel für den Ausbau von Breitbandnetzen der nächsten Generation. “Wer in neue Netze investiert, würde vom Telekom-Paket profitieren.” Die nationalen Regulierungsbehörden werden den Plänen zufolge von der EU aufgefordert, Risiken der investierenden Unternehmen in Zukunft angemessen zu berücksichtigen und Vereinbarungen zur Diversifizierung von Investitionsrisiken zwischen Marktteilnehmern zuzulassen.
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