Hintergrund ist, dass Google-Chef Eric Schmidt seit 2006 im Verwaltungsrat von Apple sitzt. Das amerikanische Kartellgesetz verbietet Unternehmen aber in ganz bestimmten Fällen die gemeinsame Verpflichtung von Verwaltungsräten. So besagt der Clayton Antitrust Act aus dem Jahr 1914, dass eine Person nicht im Aufsichtsrat von zwei konkurrierenden Unternehmen sitzen kann, wenn das den Wettbewerb zwischen den beiden Firmen verhindert.
Nun ist aber seit kurzem nicht nur Apple, sondern auch Google mit seinem Android-Betriebssystem in den Handymarkt eingestiegen. Der anhaltende Boom um das Smartphone-Geschäft verschärft nun diesen Konflikt. Zudem stehen beide Firmen auch mit ihren eigenen Internet-Browsern, dem Chrome und dem Safari, in direkter Konkurrenz. Auch beim Online-Video-Geschäft haben die beiden Giganten ihre Hände im Spiel.
Google-Chef Schmidt sagte jedoch, er wolle nicht als Aufsichtsrat bei Apple zurücktreten. “Aus meiner Sicht der Dinge glaube ich nicht, dass Google ein Hauptkonkurrent von Apple ist”, so Schmidt. Er sehe das iPhone, den iPod und die Macinotosh-PCs nicht als “vorrangigen Konkurrenten” von Google.
Zudem meide er mögliche Überschneidungen von Geschäftstätigkeiten. So sei zum Beispiel bekannt, dass er an Gesprächen von Apple über das iPhone nicht teilnehme. Er sei deshalb zuversichtlich, dass die Nachforschungen keine Beweise finden werden, dass diese Verflechtung den Wettbewerb drossle.
Google-Anwalt Walker betonte, dass nicht genug Erträge auf dem gemeinsamen Markt erzielt werden, so dass die Doppelrolle der Aufsichtsräte gefährdet sein könnte.
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