Cloud Computing: Begriffsabgrenzung
In Sachen Cloud Computing mangelt es nach wie vor an einer allgemein gültigen Definition. Darauf hat Matthias Zacher hingewiesen, Senior Advisor ICT-Service beim Marktforscher Experton Group.
Insbesondere IT-Anbieter verwenden laut Zacher auf ihr spezifisches Angebot und Geschäftsmodell ausgerichtete Definitionen. Beispielsweise stellen Service-Provider beim Cloud Computing einen ‘On-Demand Service’ in den Mittelpunkt. Softwareanbieter vermarkten (in Kooperation mit Service Providern) gehostete Lösungen als Cloud Computing.
Virtualisierungsunternehmen interpretieren Clouds als Virtualisierungslösung plus Computercluster für dynamisches Computing. Auch auf Anwenderseite wird der Begriff je nach Herausforderung und Herangehensweise unterschiedlich interpretiert. Nach Einschätzung der Experton Group kennzeichnet Cloud Computing zwei grundlegende Merkmale:
- Cloud Computing ermöglicht ein On-Demand-Sharing von IT-Ressourcen.
- Die Shared-Ressourcen befinden sich in anderen physikalischen Lokationen als die weiteren Bestandteile der Cloud-Lösungen.
Planen Unternehmen die Nutzung von Cloud-Computing-Ressourcen, dann sollten sie sich detailliert mit der Architektur und den Schnittstellen der jeweiligen Anbieter vertraut machen. Darüber hinaus stehen mit ‘Public Clouds’, ‘Private Clouds’ (im eigenen Rechenzentrum) oder ‘Hybrid Clouds’ verschiedene Nutzungsmodelle zur Verfügung.
Nach wie vor gilt: Cloud Computing befindet sich in einer frühen Phase. Handlungsbedarf besteht in den Feldern Standardisierung, Automatisierung, Security, Compliance sowie System Management und Governance, so Zacher.
 
Matthias Zacher
Bild: Experton Group