Garantie und Gewährleistung auch bei Software
Die Europäische Union will die Rechte der Verbraucher bei Software deutlich stärken. Nun sollen die Regelungen von Konsumgütern auch auf virtuelle Produkte ausgeweitet werden.
Der Einkauf im Internet sollte mit dem gleichen Vertrauen gemacht werden können, wie in einem Einkaufszentrum. Kuneva: “Das Internet bietet Konsumenten alles, aber wir müssen das Vertauen aufbauen, damit die Menschen mit ruhigem Gewissen einkaufen können.”
Kritik zu diesen Plänen kommt von der Business Software Alliance (BSA), einer Vereinigung, die sich vor allem gegen illegale Kopien von Software stark macht und in der Unternehmen wie IBM, Microsoft oder Adobe oder Apple vertreten sind.
“Digitale Inhalte sind kein berührbares Gut und sollten daher auch nicht den gleichen Haftungseinschlüssen unterliegen wie ein Toaster”, wettert Francisco Mingorance, Direktor beim BSA gegenüber ZDNet UK. Derzeit müssen in der EU Hersteller auf ein Gerät mindestens zwei Jahre Garantie geben.
Die BSA erklärt, dass sich – anders als beispielsweise bei einer Waschmaschine – nur schwer vorhersagen lässt, wie eine Software verwendet wird, in welcher Umgebung und wie oft Updates aufgespielt werden und ob vielleicht ein Hacker den Code manipuliert hat.
Mingorance erklärte, dass von diesem Entwurf auch quelloffene Software betroffen wäre. Außerdem fürchtet die Herstellervereinigung, dass nun keine Verträge unter zwei Jahren – der in der EU geltenten Gewährleistungsdauer – mehr möglich sind. Dieser Schritt, so Mingorance, würde schließlich die Wahlmöglichkeit für den Anwender einschränken. Es wäre dann so, als ob man ein Haus für die Sommerferien mieten würde und dann gezwungen wäre, es 23 Monate weiter zu bezahlen. Außerdem könnte eine derartige Gesetzgebung dazu führen, dass Hersteller den Zugriff externer Entwickler einschränken.