GEZ: Ein Computer ist immer auch ein Radio
Nach einem neuen Urteil des bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) vom vergangenen Dienstag kostet ein internetfähiger Computer immer Gebühren. Damit ist nach vielen widersprüchlichen Entscheidungen diemal wieder die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) der Gewinner im Rechtsstreit.
Bisher haben die Verwaltungsgerichte sehr unterschiedlich geurteilt. Während die einen es als abwegig ansahen, dass ein Computer mit Internetanschluss etwa in einer Anwaltskanzlei zum Radiohören benutzt wird, beriefen sich die anderen auf den Wortlaut des Staatsvertrags.
Der Kläger in diesem Fall war ein Rechtanwalt, der durchsetzen wollte, seinen Arbeits-PC nicht unter die GEZ-Gebührenpflicht fallen zu lassen. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) bestätigte jedoch ein älteres Urteil, nach welchem ein Computer ein “Rundfunkempfangsgerät im Sinne des Rundfunkgebühren-Staatsvertrages” sei. Deshalb müssse der Anwalt dafür auch seine GEZ-Gebühren bezahlen, selbst wenn er mit seinem PC kein Radio höre. Mit dem Urteil eröffneten die Richter gleichzeitig den Weg zu einer höchstrichterlichen Klärung der Frage, denn sie ließen die Revision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ausdrücklich zu.
Die zusätzliche Einnahmequelle für Computer durch die GEZ hat im Jahr 2007 bereits 4 Millionen Euro eingebracht. Kein Wunder, dass die GEZ darauf nicht verzichten will. Besonders hart trifft das Urteil auch Unternehmen, deren Computer sicherlich nicht für den Genuss von Medien gedacht sind. Eine anderer kritischer Fakt ist noch, dass genauso Rundfunkprogramme mit Notebooks und UMTS-Handys empfangen werden können.