“Wir brauchen möglichst bald ein Gesetz gegen Kinderpornografie im Web, damit die Unternehmen eine sichere Rechtsgrundlage für die Sperrung der Seiten haben”, so Scheer. Der vorliegende Gesetzentwurf müsse jedoch kurzfristig nachgebessert werden.
So sei unklar, warum staatliche Internetprovider wie Bibliotheken und Universitäten von der Pflicht zur Sperrung ausgenommen werden sollen. Scheer befürchtet, dass das ganze Vorhaben deshalb verfassungsrechtlich scheitern könnte.
Zudem müsse in das Gesetz eine Umsetzungsfrist von sechs Monaten aufgenommen werden. “Mit umfangreichen technischen, personellen und organisatorischen Maßnahmen werden die Provider für die Umsetzung sorgen. Das geht nicht von heute auf morgen”, so Scheer. Ein klarer Zeitplan bewirke, dass möglichst alle die Blockierung im gleichen Zeitraum einrichten.
“Der Bitkom bevorzugt außerdem ein eigenständiges Gesetz gegen Kinderpornografie im Internet. Die aktuell diskutierte Variante, die Sperre im Telemediengesetz zu regeln, ist aus Sicht des Verbandes nicht optimal: “Die umfangreichen, speziellen Regelungen gegen Kinderpornografie sollten nicht in einem allgemeinen Regelwerk wie dem Telemediengesetz untergebracht werden”, so Scheer.
An diesem Mittwoch findet zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung eine öffentliche Anhörung im Bundestag statt, zu der zahlreiche Experten geladen sind.
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