Das Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) hatte einen Auftrag nicht wie erforderlich ausgeschrieben, wogegen einige Open-Source-Anbieter eine Art einstweiliger Verfügung erreicht haben. “Wir empfinden kein Bedauern”, dass für Microsoft ein Traum geplatzt sei, erklärte der LIVE-Vorsitzende Elmar Geese. Er fügte hinzu: “Vielleicht macht das Beispiel ja auch hierzulande Schule.”
Dies dürfte durchaus als dezente Ermahnung der bundesdeutschen öffentlichen Verwaltungen zu verstehen sein. Denn vor ziemlich genau 13 Monaten hat der Linux-Verband öffentlich beklagt, der bestehende ‘Select-Vertrag’ zwischen dem Bundesministerium des Inneren und Microsoft werde von Behörden falsch interpretiert. LIVE hatte sich zuvor in einem Rechtsgutachten bestätigen lassen: “Dieser Vertrag setzt keine vergaberechtlichen Vorschriften außer Kraft.” Er gewährt den Behörden Preisvorteile beim Lizenzkauf, aber keine Ausnahme von der Ausschreibungspflicht.
In der damaligen Pressemitteilung hatte der Industrieverband aufgerufen: “IT-Anbieter sollten uns zweifelhafte Vergabeverfahren melden.” Und er hatte die Rahmenbedingungen für gerichtliche Verfahren umrissen. Der Linux-Verband ist also unzufrieden mit der Vergabepraxis öffentlicher Verwaltungen, handhabt das Thema aber möglichst dezent. Das dürfte vor allem einen Grund haben: Die Lobby möchte es insgesamt nicht mit der öffentlichen Verwaltung verscherzen, denn die ist der ökonomisch wichtigste Auftraggeber für Open-Source-Projekte.
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