EU-Rat verabschiedet Roaming-Vorschriften
Der EU-Ministerrat hat am Montag die Roaming-Verordnung der Union verabschiedet. Dies teilte die EU-Medienkommissarin Viviane Reding mit, die nach einer dreiwöchiger Auszeit im Europawahlkampf ihr Amt wieder aufgenommen hat.
Damit gilt ab 1. Juli 2009 in allen 27 Mitgliedsstaaten eine Preisobergrenze für SMS und Datentransfer. Das Europaparlament hatte den Kommissions-Vorschlägen bereits im April zugestimmt. Eine SMS aus dem Ausland darf ab Juli nur noch maximal 0,11 Euro (exklusive Mehrwertsteuer) kosten. Beim Datenroaming werden nicht die Endkunden-, sondern die “Großhandelspreise” reguliert; das Vorleistungsentgelt beträgt aber immer noch einen Euro pro übertragenem Megabyte.
Der EU-Durchschnitt hatte vorher bei 1,68 Euro gelegen. Allerdings sind Preise nach diesem Regulierungsschritt zum exzessiven Handy-Surfen im EU-Ausland immer noch zu hoch. Verbraucher können sich aber ab 1. Juli vor zu hohen Roaming-Kosten schützen, indem sie ein Preisobergrenze bei ihrem Provider setzen.
Beim normalen Telefonieren gilt der Grundsatz der sekundengenauen Abrechnung – allerdings erst nach 30 Sekunden bei ausgehenden Telefonaten. Bei eingehenden Telefonaten gilt er bereits ab der ersten Sekunde. Die Netto-Höchstpreise für ausgehende Anrufe im Ausland werden von 0,46 auf 0,43 Euro und für empfangene Anrufe von 0,22 auf 0,19 Euro gesenkt.