Deutsche Telekom lässt sich nicht regulieren
Die Deutsche Telekom zieht wegen einer Verfügung zum sogenannten Bitstrom-Zugang erneut gegen Regulierungsauflagen der Bundesnetzagentur vor Gericht, sagte ein Telekom-Sprecher am Freitag.
Diesen Zugang muss die Deutsche Telekom seinen Konkurrenten gewähren. Dadurch können die Mitbewerber ihren Kunden Internet und Telefon über das Netz des Marktführers anbieten, ohne das diese Kunden einen Telekom-Anschluss buchen müssen. Das macht das Angebot vor allem für Wiederverkäufer wie etwa United Internet interessant, berichtet die Nachrichtenagentur Reuters.
Die Telekom wurde von der Bundesnetzagentur dazu verpflichtet den Bitstrom-Zugang bereitzustellen und sich den Preis dafür vorher genehmigen zu lassen. Das Unternehmen hält dies für unverhältnismäßig. Die Verfügung führe zu einer Überregulierung, sagte der Telekom-Sprecher. Das Unternehmen hatte gegen eine erste Verfügung der Behörde vor dem Bundesverwaltungsgericht einen Teilerfolg verbucht. Das Leipziger Gericht bestätigte zwar den Regulierungsbedarf, aber hatte die Verpflichtung zur vorherigen Genehmigung beanstandet. Die Behörde habe nicht abgewogen, ob nicht eine nachträgliche Entgeltregulierung ausreiche. Deshalb müsse die Telekom auch kein Standardangebot für den Bitstrom-Zugang vorlegen, argumentierte das Gericht.
Die Regulierungsbehörde hat im Juni eine neue Verfügung erlassen und verpflichtete die Telekom weiter dazu, sich die Gebühren vorab genehmigen zu lassen. Die Bundesnetzagentur sei immer noch der Meinung, dass diese notwendig sei, um die Regulierungsziele, etwa chancengleichen Wettbewerb, sicherzustellen, begründete ein Sprecher. Für einen neuen Gebührenantrag durch die Deutsche Telekom hatte die Behörder der Telekom einen Monat Zeit gegeben. Das Unternehmen legte am Freitag die Kostenunterlagen vor. Aus diesen geht ein Preis von 18,62 Euro pro Monat hervor.