Wie die Kanzlei Dr. Bahr aus Hamburg berichtet, legte das Oberlandesgericht Hamm in seinem Urteil 4 U 216/08 vom 28. April zwei wichtige Leitsätze fest:
Und so stellte sich dem Gericht der Sachverhalt dar:
Die Parteien vertreiben Spielzeug, u.a. auf Auktionsplattformen im Internet. Bei dem Geschäftsbetrieb der Klägerin handelt es sich um einen kleinen Betrieb mit etwa drei Angestellten und ggf. Aushilfen und einem Jahresumsatz von nicht mehr als 100.000 Euro. Im Zeitraum von Mitte bis Ende 2008 versandte die Klägerin zwischen 60 und 80 Abmahnungen wegen angeblicher wettbewerbsrechtlicher Verstöße.
So mahnte sie auch die Beklagte ab, weil diese in ihren Versandbedingungen angab, es handele sich um “Versicherten Versand”. Die Klägerin sah dies als Werbung mit einer Selbstverständlichkeit an, da den gewerblichen Verkäufer ohnehin das Versandrisiko treffe und dem Käufer daher egal sein könne, ob der Verkäufer den Versand versichere oder nicht.
Neben den jeweils geforderten Abmahnkosten forderte die Klägerin eine Schadenersatzpauschale von 100 Euro. Zudem wies sie in den Abmahnschreiben darauf hin, dass den Abgemahnten in einem gerichtlichen Verfahren möglicherweise ein höherer Streitwert erwarten könne. Die Beklagte hielt das Vorgehen der Klägerin für rechtsmissbräuchlich.
Page: 1 2
Einsatz von KI-Lösungen wirbelt auch in deutschen Unternehmen die Liste der Top-Technologieanbieter durcheinander.
Echtzeitüberweisungen erfüllen die Erwartungen der Nutzer an Geschwindigkeit, sind jedoch anfällig für spezifische Sicherheits- und…
Application Portfolio Management (APM) verspricht Transparenz, mehr IT-Leistung und Effizienz – theoretisch.
Im Berichtszeitraum Mitte 2023 bis Mitte 2024 wurden täglich durchschnittlich 309.000 neue Schadprogramm-Varianten bekannt.
KI kommt in der Cybersicherheit zum Einsatz, etwa um Abweichungen im Netzwerkverkehr zu identifizieren. Ist…
Ungepatchte und veraltetete Maschinen-Software ist ein beliebtes Einfallstor für Hacker, warnt Nils Ullmann von Zscaler…
View Comments
Abmahnerei
Endlich passiert mal etwas mit dieser eklig-widerwärtigen Praxis der Abzockerei, genannt Abmahnung.
Die Betroffenen werden seit Jahren aufgrund mangelhafter Gesetzgebung zur Kasse gebeten, und gottseidank gibt es wie in diesem Falle endlich mal Richter mit Verstand, die dem langsam den Riegel vorschieben in der allgemeinen deutschen BananenRepublik-Rechtsprechung.
H.