Wie die Kanzlei Dr. Bahr aus Hamburg berichtet, legte das Oberlandesgericht Hamm in seinem Urteil 4 U 216/08 vom 28. April zwei wichtige Leitsätze fest:
Und so stellte sich dem Gericht der Sachverhalt dar:
Die Parteien vertreiben Spielzeug, u.a. auf Auktionsplattformen im Internet. Bei dem Geschäftsbetrieb der Klägerin handelt es sich um einen kleinen Betrieb mit etwa drei Angestellten und ggf. Aushilfen und einem Jahresumsatz von nicht mehr als 100.000 Euro. Im Zeitraum von Mitte bis Ende 2008 versandte die Klägerin zwischen 60 und 80 Abmahnungen wegen angeblicher wettbewerbsrechtlicher Verstöße.
So mahnte sie auch die Beklagte ab, weil diese in ihren Versandbedingungen angab, es handele sich um “Versicherten Versand”. Die Klägerin sah dies als Werbung mit einer Selbstverständlichkeit an, da den gewerblichen Verkäufer ohnehin das Versandrisiko treffe und dem Käufer daher egal sein könne, ob der Verkäufer den Versand versichere oder nicht.
Neben den jeweils geforderten Abmahnkosten forderte die Klägerin eine Schadenersatzpauschale von 100 Euro. Zudem wies sie in den Abmahnschreiben darauf hin, dass den Abgemahnten in einem gerichtlichen Verfahren möglicherweise ein höherer Streitwert erwarten könne. Die Beklagte hielt das Vorgehen der Klägerin für rechtsmissbräuchlich.
Page: 1 2
Politik, Wirtschaft und Privatpersonen müssen gemeinsam handeln, um Schutzmechanismen zu entwickeln – ohne das innovative…
Geringere Nachfrage nach Cybersicherheitsfachleuten und Fokussierung auf technische als auch organisatorische Fähigkeiten liegen angesichts der…
Die Abhängigkeit von Drittanbietern erhöht das Risiko erheblich, denn jede Station in der Lieferkette kann…
Laut einer Studie von Bitkom und Hartmannbund haben 15 Prozent der hiesigen Praxen mindestens eine…
Fraunhofer-Forschende wollen die Wertschöpfungskette von Rohstoffen transparenter machen. Ziel ist eine bessere Kreislaufwirtschaft.
Lünendonk-Studie: 54 Prozent der befragten Verwaltungen wollen den Cloud-Anteil ihrer Anwendungen bis 2028 auf 40…
View Comments
Abmahnerei
Endlich passiert mal etwas mit dieser eklig-widerwärtigen Praxis der Abzockerei, genannt Abmahnung.
Die Betroffenen werden seit Jahren aufgrund mangelhafter Gesetzgebung zur Kasse gebeten, und gottseidank gibt es wie in diesem Falle endlich mal Richter mit Verstand, die dem langsam den Riegel vorschieben in der allgemeinen deutschen BananenRepublik-Rechtsprechung.
H.