Zudem kritisieren die Kläger laut dem Medienbericht Verbindungsabbrüche und Probleme mit dem Mobilfunknetz von AT&T. Das ‘US Judicial Panel on Multidistrict Litigation’ (JPML), das darüber entscheidet, ob gleichartige Verfahren aus unterschiedlichen Gerichtsbezirken zusammengelegt werden, hat die zwölf Fälle demnach einem Bundesgericht in Kalifornien übertragen. Der Entscheidung (PDF) des Gremiums zufolge wurden acht der zwölf Klagen in diesem Bundesstaat eingereicht. Zudem liege dort Apples Firmensitz.
Eine der ersten Klagen hatte Jessica Alena Smith im August 2008 eingereicht. “Die Beklagte hat ihre Kunden in dem Glauben gelassen, dass ihre Erklärungen und Präsentationen zum iPhone 3G der Wahrheit entsprechen und dass das Gerät ‘zum halben Preis doppelt so schnell ist'”, heißt es in der Klageschrift. Im Oktober hatte Apple eine Abweisung des Verfahrens erreicht, weil Smith ihr iPhone 3G nie zur Reparatur eingereicht hatte. Daraufhin hatten Smiths Anwälte im Januar 2009 eine geänderte Klageschrift vorgelegt.
Schon kurz nach dem Verkaufsstart am 11. Juli 2008 beschwerten sich Nutzer des iPhone 3G über Verbindungsprobleme. Als Reaktion hatte Apple mehrere Firmware-Updates veröffentlicht, die nach Ansicht von Kunden das Problem nicht vollständig lösten. Anlässlich der Markteinführung des iPhone 3G S kündigte AT&T im vergangenen Monat einen Ausbau seines Mobilfunknetzes an, da sich vor allem in Ballungszentren der Datenverkehr staue.
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