An guten Softwarelösungen jedenfalls scheitert es nicht mehr. Diese sind inzwischen auf dem Markt verfügbar. Das ergab eine Untersuchung von Steria Mummert Consulting, bei der 75 Prozent der am Markt erhältlichen Software-Lösungen unter die Lupe genommen wurden.
Die neuen Programme bewegen sich demnach immer mehr weg vom reinen, klassischen Planungstool hin zu einer Software, die den Bankmitarbeiter durch den gesamten Beratungsprozess begleitet – von der Akquise bis hin zum Produktabschluss. Alle untersuchten Software-Anbieter decken inzwischen auch die klassischen Themen eines Privatkunden ab, beispielsweise Vermögen, Alters- und Risikovorsorge.
Zwar setzen viele Institute bereits seit Jahren in der Dokumentation der Beratung auf Computerunterstützung. Doch die Programme waren den Beratern oft zu technisch geprägt und im täglichen Einsatz zu kompliziert. Außerdem nahm die Datenerhebung viel Zeit in Anspruch, da sie mit sehr ausführlichen Prozessen verbunden war. Daher wurden diese Programme im Alltag zu selten eingesetzt. Inzwischen sind Lösungen auf dem Markt verfügbar, bei denen sich eine Finanzplanung innerhalb von zehn bis maximal 30 Minuten fertig stellen lässt. Damit sind diese Programme auch für das Massengeschäft tauglich.
Noch sind allerdings einige Lösungen zu unflexibel, wenn es unter anderem darum geht, neue regulatorische Anforderungen zu integrieren – zum Beispiel aus dem Gesetz zum Anlegerschutz. Verbesserungsbedarf gibt es bei der Anbindung der Anwendungen für die Finanzplanung in bestehende CRM-Systeme sowie Abwicklungssysteme im Bankbereich. So fehlt bei den meisten Programmen eine fertige Schnittstelle zu Kundenstammdaten-Systemen. An diesem Punkt gilt es für die Software-Anbieter nachzulegen, um den Banken eine effiziente Beratung zu ermöglichen.
Das Gesetz sieht unter anderem folgende Maßnahmen vor: Bankberater oder andere Vermittler von Finanzprodukten müssen künftig ausführlich protokollieren, warum ein Kunde sie aufgesucht hat, welche Wünsche er geäußert hat, warum dem Kunden welche Produkte empfohlen wurden und wie lange das Gespräch dauerte. Dieses Protokoll muss dem Kunden ausgehändigt werden. Es dient bei einer etwaigen späteren Klage auf Schadenersatz als Beweismittel.
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