OEM-Modell für Softwarelizenzierung
Das Ludwigsburger Unternehmen Listec propagiert in Sachen Softwarelizenzierung ein OEM-Modell (Original Equipment Manufacturer). Listec ist OEM-Distributor für IBM-Software. Mit dem OEM-Modell könnten die Unternehmen der Probleme mit der Softwarelizenzierung Herr werden, hieß es.
“Wir gehen davon aus, dass die Quote der richtig lizenzierten Betriebe in Deutschland nicht einmal bei fünfzig Prozent liegt”, sagte Listec-Geschäftsführer Jens Orhanovic. Hauptprobleme seien die komplizierten und ständig wechselnden Lizenzierungsmodelle. “Was heute richtig ist, kann morgen schon wieder falsch sein.”
Selbst die Hersteller müssten Spezialisten beschäftigen, um in Lizenzierungsfragen sattelfest zu sein. Tief im Schlamassel stecke aber der Kunde, der die Software einsetzt, denn grundsätzlich müsse er sich um die korrekte Lizenzierung kümmern. “Reseller und Berater kann er nicht in die Haftung nehmen, wenn etwas schief läuft. Neunzig Prozent der Unternehmen haben in Deutschland einen Vertrag direkt mit dem Hersteller.”
Viele Betriebe könnten sich jedoch keinen Spezialisten leisten, der sich rund um die Uhr um die Verwaltung der Lizenzen kümmert, Änderungen einpflegt und permanent überprüft. Eine Folge sei die Falschlizenzierung. Eher sicherheitsorientierte Unternehmen neigten zur Überlizenzierung. “Eine Kostenfalle. Erfahrungsgemäß wird rund ein Drittel der installierten Programme nicht benötigt. Die Beschaffung und Pflege von Softwarelizenzen machen je nach Branche und Anzahl der Mitarbeiter mittlerweile zwischen 25 und 45 Prozent der gesamten IT-Kosten aus.”
Umgekehrt werde – meist unter Berufung auf das Budget – auch die Unterlizenzierung in Kauf genommen. “Blauäugig wird davon ausgegangen, dass das niemand merkt oder sich später auf die dauernde Änderung der Lizenzbestimmungen herausgeredet werden kann”, sagte Orhanovic. “Das böse Erwachen kommt bei einer Compliance-Prüfung, wenn die Unterlizenzierung festgestellt wird. Lizenzen müssen dann zum Listenpreis erworben werden – oft noch bis zu zwei Jahre im Nachhinein. Außerdem haften Geschäftsführer und Vorstände persönlich wegen des Verstoßes gegen das Urheberrechtsgesetz. Weigert sich das Unternehmen, eine Nachlizenzierung vorzunehmen, drohen Geldstrafen oder sogar bis zu drei Jahre Haft.”