Staatsanwaltschaft klagt Tauss an
Nachdem die Staatsanwaltschaft Karlsruhe die Ermittlungen wegen des Besitzes von kinderpornografischem Material abgeschlossen hat, soll nun Anklage gegen Jörg Tauss erhoben werden. Der ehemalige SPD-Bundestagsabgeordnete, der jetzt für die Piratenpartei eintritt, wehrt sich jedoch weiterhin gegen diese Vorwürfe.
So erklärte Tauss’ Anwalt, sein Mandant habe das Material für Recherchen in der Szene verwendet. Tauss habe auf diese Weise versucht, Aussagen von Behörden gegenüber dem Bundestag zu entwerten. Das Material sei außerhalb des PCs des Abgeordneten gefunden worden.
Der Anwalt wirft nun der Staatsanwaltschaft eine öffentliche Vorverurteilung vor. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft jedoch seien Abgeschlossen und die Ergebnisse liegen nun der Verteidigung vor. Diese könne nun jedoch noch weitere Details anfordern.
Bevor aber die Staatsanwalt Anklage erheben kann, muss sich zunächst der Immunitätsausschuss des Bundestags mit dem Fall befassen. Schließlich müssen die Abgeordneten diesem Schritt zustimmen. Diese Abstimmung könnte noch in diesem Sommer stattfinden.
Die Bildzeitung teilt mit, dass aus dem Bericht der Staatsanwaltschaft hervorginge, dass Tauss keinen dienstlichen Auftrag gehabt habe und daher auch den Besitz von kinderpornografischem Material nicht mit seiner Tätigkeit für den Bundestag begründen könne. Laut Bild habe Tauss Handybilder sowie drei DVDs besessen.
Es sei “einem für die Bekämpfung von Kinderpornografie im Internet zuständiger Abgeordneten” jedoch nicht zum Vorwurf zu machen, dass er “keinen ‘dienstlichen Auftrag’ für eine politisch motivierte Recherche erhält”, erklärte Tauss’ Anwalt. Jörg Tauss habe zeigen wollen, “dass das Parlament hinsichtlich der Verbreitungswege von Kinderpornografie von den zuständigen Behörden belogen wird.” Tauss kritisiert, dass das von der Unionspolitikerin Ursula von der Leyen initiierte Gesetzt der Zugangserschwerung nicht in erster Linie gegen die Verbreitung von Kinderpornografie gerichtet sei, sondern dass so das Internet zensierbar gemacht werden soll.