So haben der Verleiher und die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen deutsche Besucher des gerade frisch in die Kinos gekommenen “Harry Potter”-Films mit Nachtsichtgeräten überwacht.
Auf diese Weise sollen Besucher, die den Film mit einer Video-Kamera aufnehmen wollten, ausfindig gemacht werden. Warner bestätigte einen Bericht der Magdeburger Volksstimme. Man habe an verschiedenen Standorten in Deutschland die Besucherreihen in den Kinos mit Nachtsichtgeräten überwacht.
Demnach habe das Unternehmen festgestellt, dass in den vergangenen Monaten verschiedene Filme mit Video-Kameras von der Leinwand abgefilmt wurden. Gerade der neue Potter-Streifen sei für das Camcording besonders anfällig, so das Unternehmen weiter. Und das besonders in den ersten Tagen. Denn die Potter-Fans würden das Kino-Highlight abfilmen und dann zu Hause anschauen, oder über das Internet-Portal des Tagespropheten zum Download anbieten.
Insgesamt habe diese Überwachung am Startwochenende in weniger als zehn Kinos stattgefunden. Diese Kinos sind im Verdacht, der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) in der Vergangenheit bereits für Camcording missbraucht worden zu sein.
Um besorgten Datenschützern den Wind aus den Segeln zu nehmen, zeichnen diese Geräte keine Bilder auf, sondern dienen ausschließlich dazu, um eingeschmuggelte Kameras ausfindig zu machen. Davon unbeeindruckt, prüft das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt jetzt ob Warner durch die Überwachung gegen Gesetzte verstoßen habe.
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