Konkret handelte es sich beim Kläger um das Flugunternehmen Ryanair. Nach dessen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) war der Weiterverkauf von Flugtickets zu gewerblichen Zwecken verboten. Der Beklagte war ein Online-Reisveranstalter, der Flugtickets von Ryanair erwarb und sie dann weiterverkaufte.

Im Wege des Screen Scraping durchsuchte der Reiseveranstalter die Webseite von Ryanair auf das von dem Kunden gewünschte Flugziel. Er präsentierte daraufhin die gefundene Verbindung sowie den Flugpreis auf der eigenen Internetseite. Das Flugunternehmen war der Auffassung, dass dieses Screen Scraping ebenso rechtswidrig sei wie der Weiterverkauf der Tickets.

Die Hamburger Richter entschieden zugunsten des Klägers (Urteil 3 U 191/08 vom 28. Mai 2009). Die AGB von Ryanair bestimmten, dass die Nutzung der Webseite nur für Flugbuchungen gestattet sei, die zu nicht-kommerziellen Zwecken erfolgten. Der gewerbliche Weiterverkauf von Flugtickets sei nicht erlaubt und damit rechtswidrig. Dies gelte insbesondere dann, wenn der Erwerb und Weiterverkauf noch durch Screen Scapring unterstützt werde.

Der Kläger setze ein Vertriebskonzept ein, welches einen Erwerb von Flugticket nur an Endverbraucher ermögliche. Jeglicher Zwischenverkauf oder Zwischenschaltung anderer Personen solle unterbunden werden. Dieses Konzept ist nach Ansicht des Gerichts schutzwürdig, da Ryanair nur so verhindern könne, dass die Verbraucher mit überhöhten oder intransparenten Preisaufschlägen belastet würden.

Fazit: Unternehmen, die mittels Screen Scraping Karten weiterverkaufen, verhalten sich aufgrund “unlauterer Mitbewerberbehinderung” rechtswidrig.

Silicon-Redaktion

View Comments

Recent Posts

IT 2025: IT-Führungskräfte erwarten massiven KI-Ruck

Einsatz von KI-Lösungen wirbelt auch in deutschen Unternehmen die Liste der Top-Technologieanbieter durcheinander.

8 Stunden ago

Sofortzahlungen im Wandel: Sicherheit und KI als treibende Kräfte

Echtzeitüberweisungen erfüllen die Erwartungen der Nutzer an Geschwindigkeit, sind jedoch anfällig für spezifische Sicherheits- und…

11 Stunden ago

Blockaden und Risiken bei APM-Projekten vermeiden

Application Portfolio Management (APM) verspricht Transparenz, mehr IT-Leistung und Effizienz – theoretisch.

2 Tagen ago

BSI-Bericht: Sicherheitslage im Cyberraum bleibt angespannt

Im Berichtszeitraum Mitte 2023 bis Mitte 2024 wurden täglich durchschnittlich 309.000 neue Schadprogramm-Varianten bekannt.

3 Tagen ago

KI-Hype in der Cybersicherheit – oder besser doch nicht?

KI kommt in der Cybersicherheit zum Einsatz, etwa um Abweichungen im Netzwerkverkehr zu identifizieren. Ist…

3 Tagen ago

Netzwerksegementierung schützt vor Angriffen über die OT

Ungepatchte und veraltetete Maschinen-Software ist ein beliebtes Einfallstor für Hacker, warnt Nils Ullmann von Zscaler…

4 Tagen ago