Kunden von TechRadium sind Regierungsstellen, das Militär oder Sicherheitsbehörden, die über diesen Dienst – beispielsweise im Katastrophenfall – schnell Nachrichten austauschen können.
2005 wurden einige Technologien, die das Produkt IRIS enthält, zum Patent angemeldet. Dabei kann ein Nutzer eine Nachricht per Mail, SMS oder per Telefon an viele verschiedene Teilnehmer parallel verschicken. Damals sei diese Technologie ein absolutes Alleinstellungsmerkmal von TechRadim gewesen, heißt es in der Klageschrift.
Ganz ähnlich funktioniert nun auch Twitter, das ja ebenfalls über das Web oder per Smartphone genutzt werden kann.
Die Kläger geben an, dass Twitter die Patente absichtlich und berechnend verletzt habe. Von den Betreibern von Twitter liegt derzeit keine Stellungnahme vor.
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