Vorsicht ist auch angebracht bei zweifelhaften Quellen für Musik-Downloads und Tauschbörsen. “Wer ein paar Grundregeln beachtet, geht im Internet kein rechtliches Risiko ein”, sagte dazu Bernhard Rohleder, Hauptgeschäftsführer des Verbandes Bitkom. Hier dazu Tipps des Bitkom:
Musik für die Homepage
Auch für private Webseiten gilt das Urheberrecht. So schön es sein kann, Urlaubsbilder mit Musik zu untermalen oder das eigene Lieblingslied zu spielen – Vorsicht ist angebracht. Wer darauf nicht verzichten will, muss in der Regel die Rechte erwerben, zum Beispiel bei der Gema oder dem Künstler selbst. Das gilt auch für Podcasts, also selbst produzierte Radiosendungen im Netz und für Videosequenzen.
Bilder und Texte
Das Gleiche gilt für Bilder – selbst wenn sie schnell von einer anderen Webseite kopiert und auf der eigenen eingefügt werden können. Deshalb zum Beispiel bei Online-Auktionen keine offiziellen Produktbilder verwenden, sondern die Waren selbst fotografieren. Wer Bewerbungsfotos ins Netz stellen will, sollte die Online-Nutzungsrechte mit seinem Fotostudio klären. Der Kunde erwirbt mit den Abzügen nicht automatisch alle Rechte. Aufgepasst auch bei digitalen Landkarten-Ausschnitten: Wer den Weg zu einer Party zeigen will, sollte lieber eine eigene Skizze machen, denn natürlich haben die Kartenverlage geschützte Rechte an ihren Produkten. Auch fremde Texte sind in aller Regel urheberrechtlich geschützt – besser selbst formulieren.
Markenrechte
Wer bei Ebay & Co. eine No-Name-Uhr anbietet, sollte nicht schreiben, “im Rolex-Stil”. Das verletzt das Markenrecht des Luxusherstellers. Auch wichtig: Keine Plagiate anbieten! Wer im Urlaub eine gefälschte Markenhandtasche gekauft hat, macht sich strafbar, wenn er sie weiterverkauft.
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