Bundesdatenschutzgesetz verschärft
Am 1. September treten wichtige Änderungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) in Kraft. Darauf hat Peter Schaar hingewiesen, Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit.
Die wichtigsten Änderungen, die zum 1. September in Kraft treten, sind:
- Strengere Regeln für den Adresshandel
- Verschärfte Anforderungen an die Auftragsdatenverarbeitung (Call Center, Rechenzentren)
- Aufnahme einer Grundsatzregelung zum Arbeitnehmerdatenschutz
- Ausbau der Sanktionsmöglichkeiten der Datenschutzbehörden
- Stärkung der betrieblichen Datenschutzbeauftragten
“Ich fordere die Verantwortlichen in den Unternehmen dazu auf, die durch die Neuregelung gebotene Chance zu nutzen, verloren gegangenes Vertrauen zurückzugewinnen”, sagte Schaar. Personenbezogene Daten seien kein beliebig ausbeutbares Wirtschaftsgut. Wer sie erhebe und nutze, müsse die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen respektieren.
Schaar: “Die neuen Regelungen stellen erheblich gesteigerte Anforderungen an den Umgang mit Verbraucher- und Beschäftigtendaten. Datenschutz muss endlich zur Chefsache werden. Wer dies verkennt, wird zukünftig mit erheblichen Nachteilen rechnen müssen.”
Schaar erwartet, dass nach der Bundestagswahl weitere Schritte zum Ausbau des Datenschutzes unternommen werden. “Dazu gehören ein Arbeitnehmerdatenschutzgesetz und eine Generalüberholung der in die Jahre gekommenen datenschutzrechtlichen Bestimmungen.”