Datenschutzgesetz: Tipps für Unternehmen
Am 1. September sind wichtige Änderungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) in Kraft getreten. Damit werden die Stellung des betrieblichen Datenschutzbeauftragten gestärkt und die Sanktionsmöglichkeiten der Datenschutzbehörden ausgebaut.
Das US-Sicherheitsunternehmen Lumension hat Tipps dafür veröffentlicht, wie sich Unternehmen auf die neue Situation einstellen können:
Austauschbare Speicher blockieren: Gestatten Sie nur authentifizierten Speichern den Zugriff auf das Netzwerk. Der Conficker-Wurm wurde beispielsweise häufig durch Wechselmedien wie USB-Sticks, externe Festplatten oder Blackberrys in Netzwerke eingeschleppt.
E-Mails verschlüsseln: Verschlüsseln Sie sensible Daten, die per Mail von oder zu einem mobilen Gerät verschickt werden, mit mindestens 64 Bit. Sie sind sonst leichte Beute für Hacker.
Passwort-Richtlinien definieren: Führen Sie verbindliche Regeln für Passwörter ein. Sollte ein Notebook einmal in die falschen Hände geraten, verhindert Verschlüsselung, dass Unberechtigte auf die Daten zugreifen können.
Quelle: Lumension
Bluetooth abschalten: Sperren Sie mobile Geräte für diese Art der Datenübertragung. Wer per Bluetooth Daten überträgt, muss wissen, dass die Person am Nebentisch diese ebenfalls empfangen kann.
Speicher via Fernwartung löschen: Führen Sie ein Fernwartungssystem ein. Per Remote-Befehl lassen sich alle Daten auf dem Gerät vernichten. So haben Sie auch nach Verlust und Diebstahl noch Zugriff auf Notebooks, Handys oder PDAs.