Das entschied das Amtsgericht Bonn in seinem Urteil 111 C 48/09 vom 2. März dieses Jahres. Und so stellte sich dem Richter der Sachverhalt dar: Ein Rechtsanwalt begehrte im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes von der Deutschen Telekom, bestimmte Rufnummern zur Portierung freizugeben.
Das Gericht gab dem Antrag statt. Der Deutschen Telekom wurde damit erstmals im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens aufgegeben, mit sofortiger Wirkung die Rufnummern der Kanzlei des Klägers zur Portierung durch eine von ihm zu wählende Telefongesellschaft freizugeben.
Assistenzsysteme unterstützen Monteure bei der Arbeit. Zu oft zahlt man jedoch mit den eigenen Daten…
Hersteller werden stärker in die Pflicht genommen, den gesamten Lebenszyklus ihrer Produkte in den Blick…
LLMs besitzen einerseits innovative neue Fähigkeiten, stellen Unternehmen allerdings auch vor diverse Herausforderungen: ob EU…
Server-Ausbau in den USA und China macht große Fortschritte, deutscher Weltmarktanteil sinkt. Lichtblicke in Frankfurt…
Der Markt für Workplace Services gerät in Bewegung. Das bestmögliche digitale Nutzererlebnis gilt als Schlüssel…
Schutz für 10.000 Postfächer über rund 200 Domains: Private-Stack-Variante kombiniert Vorteile einer Cloud-Lösung mit Sicherheit…