Nachdem die fristlose Kündigung berechtigt und damit das Arbeitsverhältnis beendet war, sei auch kein Anspruch auf Entfernung von Abmahnungen mehr gegeben. Ein Anspruch auf Entfernung unberechtigter Abmahnungen bestehe nur innerhalb laufender Beschäftigungsverhältnisse, in denen von den Abmahnungen Beeinträchtigungen für den Arbeitnehmer ausgingen. Sei das Arbeitsverhältnis jedoch beendet, sei die Personalakte für den Betroffenen nicht mehr von Belang.
Das Gericht sprach folgende Leitsätze aus:
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Richtige entscheidung
Ein Systemadministrator kommt zwangsläufig mit vertraulichen Bereichen im Unternehmen in Berührung. Aus diesem Grund ist es unabdingbar, dass diese Personen ein besonderes Vertrauensverhältnis genießen und sich getreu dem Leitsatz "Aus großer Kraft folgt große Verantwortung" verhält. Bricht ein Systemadministrator mit diesem Grundsatz, indem er in fremden Postfächern herumschnüffelt und sich in Angelegenheiten mischt, die ihn nichts angehen, so ist dies - aus meiner Sicht - ein gerechtfertigter Kündigungsgrund. Niemand möchte jemanden beschäftigen, der ungerechtfertigt persönliche Nachrichten mitliest. Einem Postboten, der heimlich fremde Briefe öffnet, würde es ähnlich ergehen.
es kommt darauf an;
In diesem Fall mag die Entscheidung richtig dewesen sein.
Was ist aber, wenn der Admin durch Zufall von dieser Mail Kenntnis erlangt hat. Z.B. es ist eine Email im Spamfilter hängen geblieben - der Admin guckt mit einem halben Auge drauf - stellt z.B. Industriespionage fest - ist es dann nicht seine Aufgabe bzw. seine Pflicht dies zu melden, wenn die Existenz des Unternehmens und somit auch sein Arbeitsplatz daran hängt?
Richtige Entscheidung
Na in einem guten Mailsystem läßt sich nachweisen, daß die Mail im Spamfilter hängengeblieben ist und vom Admin weitergeleitet wurde. Dann wär man aus dem Schneider. Auf einer anderen Nachrichtenseite wurde berichtet, daß man ihm allerdings nachweisen konnte, das er eben aus "freien Stücken" in den Mails "geschnüffelt" habe. Demnach ist es gerechtfertigt!