Zugriffsrechte verletzt: Fristlose Kündigung rechtens

Nachdem die fristlose Kündigung berechtigt und damit das Arbeitsverhältnis beendet war, sei auch kein Anspruch auf Entfernung von Abmahnungen mehr gegeben. Ein Anspruch auf Entfernung unberechtigter Abmahnungen bestehe nur innerhalb laufender Beschäftigungsverhältnisse, in denen von den Abmahnungen Beeinträchtigungen für den Arbeitnehmer ausgingen. Sei das Arbeitsverhältnis jedoch beendet, sei die Personalakte für den Betroffenen nicht mehr von Belang.

Das Gericht sprach folgende Leitsätze aus:

  • 1. Die gegenüber einem Systemadministrator, der in Überschreitung seiner Zugriffsrechte private E-Mails eines Geschäftsführers öffnet und einem anderen Geschäftsführer vorlegt, ausgesprochene, fristlose Kündigung ist rechtmäßig.
  • 2. Nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses besteht kein Anspruch mehr auf Entfernung zuvor ausgesprochener Abmahnungen, unabhängig davon, ob diese berechtigt oder unberechtigt waren.

Page: 1 2

Silicon-Redaktion

View Comments

  • Richtige entscheidung
    Ein Systemadministrator kommt zwangsläufig mit vertraulichen Bereichen im Unternehmen in Berührung. Aus diesem Grund ist es unabdingbar, dass diese Personen ein besonderes Vertrauensverhältnis genießen und sich getreu dem Leitsatz "Aus großer Kraft folgt große Verantwortung" verhält. Bricht ein Systemadministrator mit diesem Grundsatz, indem er in fremden Postfächern herumschnüffelt und sich in Angelegenheiten mischt, die ihn nichts angehen, so ist dies - aus meiner Sicht - ein gerechtfertigter Kündigungsgrund. Niemand möchte jemanden beschäftigen, der ungerechtfertigt persönliche Nachrichten mitliest. Einem Postboten, der heimlich fremde Briefe öffnet, würde es ähnlich ergehen.

  • es kommt darauf an;
    In diesem Fall mag die Entscheidung richtig dewesen sein.
    Was ist aber, wenn der Admin durch Zufall von dieser Mail Kenntnis erlangt hat. Z.B. es ist eine Email im Spamfilter hängen geblieben - der Admin guckt mit einem halben Auge drauf - stellt z.B. Industriespionage fest - ist es dann nicht seine Aufgabe bzw. seine Pflicht dies zu melden, wenn die Existenz des Unternehmens und somit auch sein Arbeitsplatz daran hängt?

  • Richtige Entscheidung
    Na in einem guten Mailsystem läßt sich nachweisen, daß die Mail im Spamfilter hängengeblieben ist und vom Admin weitergeleitet wurde. Dann wär man aus dem Schneider. Auf einer anderen Nachrichtenseite wurde berichtet, daß man ihm allerdings nachweisen konnte, das er eben aus "freien Stücken" in den Mails "geschnüffelt" habe. Demnach ist es gerechtfertigt!

Recent Posts

Rechenzentren: Deutschland verliert Anschluss

Server-Ausbau in den USA und China macht große Fortschritte, deutscher Weltmarktanteil sinkt. Lichtblicke in Frankfurt…

5 Tagen ago

KI steigert Nachfrage nach hybriden Workplace-Umgebungen

Der Markt für Workplace Services gerät in Bewegung. Das bestmögliche digitale Nutzererlebnis gilt als Schlüssel…

5 Tagen ago

Hagebau erreicht E-Mail-Sicherheit mit der NoSpamProxy Cloud

Schutz für 10.000 Postfächer über rund 200 Domains: Private-Stack-Variante kombiniert Vorteile einer Cloud-Lösung mit Sicherheit…

6 Tagen ago

Rechenzentrumsnetzwerke als Schlüssel für Desaster Recovery

Huawei Connect Paris: Innovationen rund um Data Center, Storage und IT-Sicherheit.

6 Tagen ago

Cybersecurity mit KI: Strategischer Vorteil oder Sicherheitsrisiko?

Mit KI optimieren Hacker ihre Angriffsversuche. Ist CIAM eine Lösung, mit der sich Unternehmen vor…

6 Tagen ago

Datenexplosion durch KI technisch bewältigen

“Amplify Digital and Green Transformation” hieß die zentrale Botschaft des europäischen Flagship-Events „Huawei Connect“ in…

7 Tagen ago