Zunächst der Sachverhalt: Während der Urlaubsabwesenheit eines der Geschäftsführer sah ein Sysadmin dessen E-Mails durch und legte einem anderen Geschäftsführer eine zuvor von dem sich nunmehr im Urlaub befindlichen Geschäftsführer an ein Konkurrenzunternehmen verschickte E-Mail nebst angehängter Datei vor. Daraufhin kündigte ihm das Unternehmen fristlos und sprach vorsorglich eine Abmahnung aus. Dagegen klagte er Sysadmin.
Mit einer Kündigungsschutzklage begehrte er zudem die Feststellung, dass sein Arbeitsverhältnis weiter laufe und die Entfernung der Abmahnung sowie einer weiteren, wenige Wochen zuvor ergangenen Abmahnung aus seiner Personalakte. Der Kläger trägt vor, die Durchsicht der E-Mails des im Urlaub befindlichen Geschäftsführers habe zu seinen Aufgaben gehört. Die ausgedruckte E-Mail habe sich im Anhang einer eingegangenen E-Mail des Konkurrenz-Unternehmens im Posteingang befunden.
Das Landesarbeitsgericht München bestätigte jedoch die Kündigung (Urteil 11 Sa 54/09 vom 7. August 2009). Das Lesen privater E-Mails ohne Berechtigung sei ein wichtiger Grund, der eine fristlose Kündigung rechtfertige.
Dabei ließ das Gericht offen, ob der Kläger grundsätzlich zum Abruf eingehender E-Mails während der Urlaubsabwesenheit eines Geschäftsführers berechtigt gewesen sei. Jedenfalls ging es davon aus, dass die streitgegenständliche E-Mail sich im Ordner “Gesendete Objekte” befunden haben müsse, da üblicherweise beim Antworten auf eine E-Mail Anhänge der Ursprungs-E-Mail entfernt und nicht erneut mitgeschickt würden. Das Gericht hielt deshalb den Vortrag der Beklagten, der Kläger habe die E-Mail aufgrund einer gezielten ihm nicht zustehenden Recherche gefunden und gelesen, für bewiesen.
Page: 1 2
Automatisierung macht Pentesting auch für kleinere Unternehmen erschwinglich, sagt Mareen Dose von indevis.
Die Sicherheitslandschaft ist alles andere als robust. Unter anderem weil die Sichtbarkeit noch immer kritische…
Auch der Einsatz von Open Source Software bringt Herausforderungen mit sich, insbesondere in der IT-Sicherheit,…
Studie von Huawei und Roland Berger beleuchtet Schlüsseltrends und neue Anforderungen an Datenspeicherlösungen im KI-Zeitalter.
Der Ausfall bei CrowdStrike ist nur ein Symptom eines größeren Problems, wenn Unternehmen es versäumen,…
PwC-Studie zeigt: KI hilft vielen Unternehmen dabei, die Effizienz zu steigern, Kosten zu senken und…
View Comments
Richtige entscheidung
Ein Systemadministrator kommt zwangsläufig mit vertraulichen Bereichen im Unternehmen in Berührung. Aus diesem Grund ist es unabdingbar, dass diese Personen ein besonderes Vertrauensverhältnis genießen und sich getreu dem Leitsatz "Aus großer Kraft folgt große Verantwortung" verhält. Bricht ein Systemadministrator mit diesem Grundsatz, indem er in fremden Postfächern herumschnüffelt und sich in Angelegenheiten mischt, die ihn nichts angehen, so ist dies - aus meiner Sicht - ein gerechtfertigter Kündigungsgrund. Niemand möchte jemanden beschäftigen, der ungerechtfertigt persönliche Nachrichten mitliest. Einem Postboten, der heimlich fremde Briefe öffnet, würde es ähnlich ergehen.
es kommt darauf an;
In diesem Fall mag die Entscheidung richtig dewesen sein.
Was ist aber, wenn der Admin durch Zufall von dieser Mail Kenntnis erlangt hat. Z.B. es ist eine Email im Spamfilter hängen geblieben - der Admin guckt mit einem halben Auge drauf - stellt z.B. Industriespionage fest - ist es dann nicht seine Aufgabe bzw. seine Pflicht dies zu melden, wenn die Existenz des Unternehmens und somit auch sein Arbeitsplatz daran hängt?
Richtige Entscheidung
Na in einem guten Mailsystem läßt sich nachweisen, daß die Mail im Spamfilter hängengeblieben ist und vom Admin weitergeleitet wurde. Dann wär man aus dem Schneider. Auf einer anderen Nachrichtenseite wurde berichtet, daß man ihm allerdings nachweisen konnte, das er eben aus "freien Stücken" in den Mails "geschnüffelt" habe. Demnach ist es gerechtfertigt!