Nach Angaben des Beschaffungsamtes des BMI wurde die Unterlage anlässlich der diesjährigen Änderungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen komplett überarbeitet und mit fachlichen Hinweisen für die Umsetzung der komplizierten vergaberechtlichen Regelungen angereichert.
“Die UfAB V stellt eine Unterstützung im Dschungel der unterschiedlichen vergabe- und vertragsrechtlichen Gesetze und Verordnungen bei der Beschaffung von IT-Leistungen dar”, sagte Klaus-Peter Tiedtke, Leiter des Beschaffungsamtes des BMI. “Es wird immer schwieriger, die rechtlichen Anforderungen und dynamischen Änderungen aus der EU mit dem Bedarf und den bestehenden heterogenen IT-Landschaften in Einklang zu bringen.”
Der Leitfaden wendet sich demnach an alle IT-Beschaffer – insbesondere aber an diejenigen, die nicht tagtäglich mit den Regelwerken der öffentlichen Vergabe zu tun haben. UfAB V soll dabei die Grundsätze des Vergabeverfahrens verdeutlichen, praktikable Bewertungsmethoden vorstellen sowie Beispiele und Hinweise für die Vergabepraxis aufzeigen. Darüber hinaus soll die UfAB V dazu dienen, IT-Leistungen sparsamer einzukaufen. Der Leitfaden kann aus dem var screensize = document.documentElement.clientWidth;if (screensize
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