Nach Angaben des Beschaffungsamtes des BMI wurde die Unterlage anlässlich der diesjährigen Änderungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen komplett überarbeitet und mit fachlichen Hinweisen für die Umsetzung der komplizierten vergaberechtlichen Regelungen angereichert.
“Die UfAB V stellt eine Unterstützung im Dschungel der unterschiedlichen vergabe- und vertragsrechtlichen Gesetze und Verordnungen bei der Beschaffung von IT-Leistungen dar”, sagte Klaus-Peter Tiedtke, Leiter des Beschaffungsamtes des BMI. “Es wird immer schwieriger, die rechtlichen Anforderungen und dynamischen Änderungen aus der EU mit dem Bedarf und den bestehenden heterogenen IT-Landschaften in Einklang zu bringen.”
Der Leitfaden wendet sich demnach an alle IT-Beschaffer – insbesondere aber an diejenigen, die nicht tagtäglich mit den Regelwerken der öffentlichen Vergabe zu tun haben. UfAB V soll dabei die Grundsätze des Vergabeverfahrens verdeutlichen, praktikable Bewertungsmethoden vorstellen sowie Beispiele und Hinweise für die Vergabepraxis aufzeigen. Darüber hinaus soll die UfAB V dazu dienen, IT-Leistungen sparsamer einzukaufen. Der Leitfaden kann aus dem var screensize = document.documentElement.clientWidth;if (screensize
Einsatz von KI-Lösungen wirbelt auch in deutschen Unternehmen die Liste der Top-Technologieanbieter durcheinander.
Echtzeitüberweisungen erfüllen die Erwartungen der Nutzer an Geschwindigkeit, sind jedoch anfällig für spezifische Sicherheits- und…
Application Portfolio Management (APM) verspricht Transparenz, mehr IT-Leistung und Effizienz – theoretisch.
Im Berichtszeitraum Mitte 2023 bis Mitte 2024 wurden täglich durchschnittlich 309.000 neue Schadprogramm-Varianten bekannt.
KI kommt in der Cybersicherheit zum Einsatz, etwa um Abweichungen im Netzwerkverkehr zu identifizieren. Ist…
Ungepatchte und veraltetete Maschinen-Software ist ein beliebtes Einfallstor für Hacker, warnt Nils Ullmann von Zscaler…