“Microsoft attackiert wiederholt die Vermittlerrolle des Gerichts”, heißt es in einem Schriftsatz, den i4i beim zuständigen Berufungsgericht eingereicht hat. “Richter Davis verfügt über beachtliche Erfahrung in Patentrechtsfällen. Microsofts Kritik, er sei nicht in der Lage oder nicht gewillt, seinen Pflichten nachzukommen, ist nichts anderes als ein unfairer Versuch, von den eigentlich Vorgängen abzulenken.”
i4i konkretisierte auch, welche Angriffe auf das Gericht es als fehlgeleitet ansieht – etwa den auf eine von i4i durchgeführte Umfrage zur Ermittlung der Schadenersatzansprüche. “Mit der Kritik an der Umfrage, die als Grundlage für unsere Ansprüche dient, fordert Microsoft ein Maß an Perfektion, das das Gericht nie verlangt hat und nur wenige Umfragen je erreichen.” i4i habe anerkannte Methoden verwendet, und die Zulässigkeit der Befragung sei keine rechtliche Frage.
In der Klageschrift heißt es weiter, i4i habe schon vor Microsofts Patentverletzung Produkte unter dem eingeklagten Schutzrecht verkauft. Zudem sei es möglich, die fraglichen Funktionen ohne Auswirkungen auf die gesamte Software aus Word zu entfernen. Damit sei das geforderte Verkaufsverbot rechtmäßig und angebracht, um i4is Rechte zu schützen.
Der Patentstreit zwischen i4i und Microsoft dauert seit März 2007 an. Die von Microsoft in den Dateiformaten .XML, .DOCX, oder .DCOM verwendeten Tagging-Techniken für XML-Dokumente sollen gegen das von i4i gehaltene Patent 5.787.449 verstoßen. Im August hatte Richter Davis ein Verkaufsverbot gegen Word verhängt, das im Oktober in Kraft treten sollte. In der vergangenen Woche hatte Microsoft eine Aussetzung des Verbots erreicht und dem Richter Verfahrensfehler vorgeworfen. Zudem hält der Softwareanbieter die XML-Patente von i4i für ungültig.
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