Beide Unternehmen kommen laut einer Mitteilung von Facebook überein, ihre jeweiligen Forderungen in den USA beziehungsweise in Deutschland zurückzuziehen. Teil der Vereinbarung ist es, dass beide Streitparteien ihre Netzwerke unverändert weiter betreiben dürfen. Über Einzelheiten des Vergleichs wurde Stillschweigen vereinbart.
Im Juli 2008 hatte Facebook in Kalifornien Klage gegen StudiVZ wegen des Diebstahls geistigen Eigentums eingereicht. Das soziale Netzwerk warf seinem deutschen Konkurrenten vor, Aussehen, Funktionen und Dienste der Facebook-Website kopiert zu haben. Das zur Verlagsgruppe Holtzbrinck gehörende StudiVZ habe lediglich Facebooks blaues Farbschema durch ein rotes ersetzt.
Im Juni dieses Jahres hatte die 33. Zivilkammer des Landgerichts Köln eine zusätzliche Unterlassungsklage von Facebook gegen StudiVZ abgewiesen (Az. 33 O 374/08). Die Richter erkannten zwar “nicht zu übersehende Übereinstimmungen und Ähnlichkeiten” der sozialen Netze, aber “keine unlautere Nachahmung”. Dass StudiVZ sich – wie von Facebook behauptet – “unredlich” Zugang zu PHP-Quellcode verschafft habe, bezeichneten sie als bloße Vermutung.
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