Zu diesem Ergebnis komme der Abschlussbericht des Projekts ‘voteremote’, hieß es von der Deutschen Telekom. Das Projekt wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie gefördert und wissenschaftlich von der Technischen Universität Darmstadt (Professor Johannes Buchmann) sowie der Universität Kassel (Professor Alexander Roßnagel) begleitet.
Das Projekt habe den Nachweis erbracht, dass elektronische Wahlen verfassungsgemäß und sicher durchführbar seien. “Online-Wahlen sind rechtlich möglich, wenn die Technik so gestaltet ist, dass die Wahlprinzipien erfüllt werden können und wenn das Recht dieser neuen Möglichkeit angepasst ist”, sagte Roßnagel.
Bei dem im Rahmen des Forschungsprojekts entwickelten Verfahren werden demnach keine Wahlmaschinen eingesetzt. Der eigentliche Wahlvorgang geschieht über das Internet. Um die geheime Stimmabgabe und den Schutz vor Manipulationen zu gewährleisten, kommen zum Beispiel eine zweifache Verschlüsselung der Voten, die Übertragung der Wählerstimme über hochsichere verschlüsselte Verbindungen sowie die Ablage der Daten in einem Hochsicherheitsrechenzentrum zum Einsatz.
Ziel dieses Online-Wahlverfahrens sei es nicht, die Präsenz-Wahl im Wahllokal durch eine Online-Wahl zu ersetzen, hieß es. Der Fokus liege auf Wahlen im nicht-politischen Bereich wie Betriebsrats-, Aufsichtsrats-, Personalrats- und Sozialversicherungswahlen. Obwohl bisher kein Gesetz existiere, das eine Online-Wahl erlaubt, sei auch bei politischen Wahlen ein Einsatz denkbar. Insbesondere bei Kommunalwahlen, bei denen mehrere Stimmen auf einen Kandidaten abgegeben sowie mehrere Stimmen auf Kandidaten verschiedener Listen verteilt werden, stelle das System eine Erleichterung für den Wähler dar.
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