Das geht aus einem Eintrag im Google-Hilfe-Forum hervor. Dokumente, die im Rahmen von frei zugänglichen Webseiten veröffentlicht wurden, werden demnach mit indexiert. Die Änderung tritt Ende nächster Woche in Kraft.
Die neue Regelung betrifft jedoch nur Dateien, die ein Anwender in Google Docs über die Funktion “als Webseite veröffentlichen” oder “veröffentlichen/einbetten” freigegeben hat. Dateien, die über das Feature “Link für Freigabe abrufen” veröffentlicht wurden, werden nicht in den Suchindex aufgenommen.
Anwendern, die keine Indexierung ihrer freigegebenen Dokumente wünschen, rät Google, eine Veröffentlichung als Webseite oder eine Einbettung in eine Website rückgängig zu machen.
Kritisiert wird nun, dass in Google Doc eine Übersicht über veröffentlichte Dokumente fehlt. Einige Anwender stoßen sich auch an der Tatsache, dass man die Veröffentlichung rückgängig machen müsse, um nicht indexiert zu werden.
Google hingegen stellt die Vorteile einer Aufnahme in den Suchindex heraus: “Das ist eine spannende Veränderung, da freigegebene Dateien, die auf öffentlich zugänglichen Websites verlinkt sind, ein wesentlich größeres Publikum erreichen werden.” Google werde seine Nutzer informieren, sobald die Neuerung umgesetzt sei und zu diesem Zeitpunkt auch weitere Informationen im Help Center bereitstellen.
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