Das geht aus einem Eintrag im Google-Hilfe-Forum hervor. Dokumente, die im Rahmen von frei zugänglichen Webseiten veröffentlicht wurden, werden demnach mit indexiert. Die Änderung tritt Ende nächster Woche in Kraft.
Die neue Regelung betrifft jedoch nur Dateien, die ein Anwender in Google Docs über die Funktion “als Webseite veröffentlichen” oder “veröffentlichen/einbetten” freigegeben hat. Dateien, die über das Feature “Link für Freigabe abrufen” veröffentlicht wurden, werden nicht in den Suchindex aufgenommen.
Anwendern, die keine Indexierung ihrer freigegebenen Dokumente wünschen, rät Google, eine Veröffentlichung als Webseite oder eine Einbettung in eine Website rückgängig zu machen.
Kritisiert wird nun, dass in Google Doc eine Übersicht über veröffentlichte Dokumente fehlt. Einige Anwender stoßen sich auch an der Tatsache, dass man die Veröffentlichung rückgängig machen müsse, um nicht indexiert zu werden.
Google hingegen stellt die Vorteile einer Aufnahme in den Suchindex heraus: “Das ist eine spannende Veränderung, da freigegebene Dateien, die auf öffentlich zugänglichen Websites verlinkt sind, ein wesentlich größeres Publikum erreichen werden.” Google werde seine Nutzer informieren, sobald die Neuerung umgesetzt sei und zu diesem Zeitpunkt auch weitere Informationen im Help Center bereitstellen.
Einsatz von KI-Lösungen wirbelt auch in deutschen Unternehmen die Liste der Top-Technologieanbieter durcheinander.
Echtzeitüberweisungen erfüllen die Erwartungen der Nutzer an Geschwindigkeit, sind jedoch anfällig für spezifische Sicherheits- und…
Application Portfolio Management (APM) verspricht Transparenz, mehr IT-Leistung und Effizienz – theoretisch.
Im Berichtszeitraum Mitte 2023 bis Mitte 2024 wurden täglich durchschnittlich 309.000 neue Schadprogramm-Varianten bekannt.
KI kommt in der Cybersicherheit zum Einsatz, etwa um Abweichungen im Netzwerkverkehr zu identifizieren. Ist…
Ungepatchte und veraltetete Maschinen-Software ist ein beliebtes Einfallstor für Hacker, warnt Nils Ullmann von Zscaler…