Kfz-Massenabgleich auf dem Prüfstand

Am kommenden Mittwoch wird das Verwaltungsgericht München öffentlich über die Klage eines Autofahrers gegen den millionenfachen verdachtslosen Abgleich von Kfz-Kennzeichen in Bayern (Az. M 7 K 08.3052) verhandeln. Der Kläger Benjamin Erhart will verhindern, auf bayerischen Straßen regelmäßig von automatischen Kfz-Kennzeichenlesegeräten erfasst zu werden.

Nicht nur in Bayer, Hessen und Schleswig-Holstein steht das Verfahren in der Schusslinie von Bürgerrechtlern. Beim Bundesverfassungsgericht ist Verfassungsbeschwerde gegen den Kfz-Massenabgleich auch in Niedersachsen eingereicht worden (Az. 1 BvR 1443/08). Gegen die neu eingeführte Ermächtigung zum Kfz-Massenabgleich in Baden-Württemberg soll in Kürze ebenfalls Verfassungsbeschwerde erhoben werden. S

Selbst der Automobilclub ADAC fordert ein “Recht auf datenfreie Fahrt”. ADAC-Vizepräsident Ulrich Becker kritisiert: “Die Kontrollen finden zum ersten Mal verdachtsfrei und bei allen Fahrzeugen statt. Der Bürger wird also unter Generalverdacht gestellt.”

Ein vom ADAC im Frühjahr in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten des Kasseler Rechtswissenschaftlers Prof. Dr. Alexander Roßnagel kommt zu dem Ergebnis, dass keines der bestehenden Gesetze zum Kfz-Massenabgleich mit dem Grundgesetz vereinbar ist.

Dennoch scheint es Hardliner in der Politik zu geben – nicht nur in Bayern: Der hessische Landtag berät in Kürze über einen Gesetzentwurf zur Wiedereinführung des Kfz-Massenabgleichs in Hessen.