BKA verschont Internetprovider
Das Bundeskriminalamt (BKA) hat das für den 2. Oktober geplante Treffen mit den Internetprovidern abgesagt. Hintergrund des Treffens ist das ‘Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen’ (“Zugangserschwerungsgesetz”), das der Bundestag im Juni beschlossen hatte.
Das Gesetz liegt derzeit der EU-Kommission vor, die es prüfen soll, bevor Bundespräsident Horst Köhler unterschreibt. Bei dem Treffen mit dem BKA sollten die Internetprovider technische Richtlinien für die Umsetzung des Gesetzes erhalten.
Das Vorgehen des BKA war auf heftige Kritik gestoßen. Zu dem Treffen waren keine Vertreter der Branchenverbände zugelassen, zudem war es als “Verschlusssache” deklariert. “Eine Diskussion über technische Details ist dort ausdrücklich nicht erwünscht”, so Oliver Süme vom Verband der deutschen Internetwirtschaft Eco. “Eine Umsetzung der Zugangserschwerung als geheime Kommandosache ist jedenfalls nicht geeignet, das ohnehin geringe Vertrauen der Öffentlichkeit in das Gesetzvorhaben zu stärken.” Das BKA habe die technische Richtlinie ohne Gesetzesgrundlage erarbeitet. Schließlich sei das entsprechende Bundesgesetz noch nicht in Kraft.
Die Kritiker waren erfolgreich: Das BKA sagte das Treffen ab und hob die Einstufung der ‘Technischen Richtlinie zum Entwurf des Zugangserschwerungsgesetzes’ als Verschlusssache auf. Zudem wolle man die Branchenverbände enger in die Abstimmung der Richtlinie einbinden, teilte das BKA mit.
“Es war nie unsere Absicht, die Verbände aus dem Verfahren der Entwicklung der technischen Richtlinie zum Entwurf des Zugangserschwerungsgesetzes auszugrenzen”, so BKA-Präsident Jörg Ziercke. Das vom BKA gewählte Verfahren sollte Sorge dafür tragen, dass Details zur technischen Umsetzung lediglich einem begrenzten Personenkreis zugänglich gemacht und somit mögliche Manipulationen des Verfahrens von außen minimiert würden.