Kein Titelschutz für Domain bei Ankündigung auf Webseite

Schließlich habe die Beklagte die Domainnamen trotz Weiterleitung auf andere Domains markenmäßig benutzt. Dadurch seien die Kennzeichenrechte der Klägerin verletzt worden, weswegen sie auch Folgeansprüche wie Schadensersatz geltend machen könne.

Der Bundesgerichtshof legte als Leitsätze für sein Urteil I ZR 231/06 vom 14. Mai dieses Jahres fest:

1. Allein die Registrierung eines Domainnamens stellt keine Benutzung im geschäftlichen Verkehr dar. Von Titelschutz kann auch nicht bereits bei Konnektierung und Titelankündigung auf der eigenen Webseite gesprochen werden, sondern erst dann, wenn das Werk weitgehend fertig gestellt ist.

2. Erfolgt eine automatische Weiterleitung auf eine andere Domain, kommt dennoch eine markenmäßige Benutzung der ursprünglich angegebenen Domain in Betracht.

Page: 1 2 3

Silicon-Redaktion

View Comments

Recent Posts

Thomas-Krenn.AG: viele Pflichten, knappe Ressourcen, mehr freie IT-Welt

IT-Infrastruktur-Trends 2025: Open-Source-Projekte sowie aufwändige regulatorische und Pflichtaufgaben werden das Jahr prägen.

5 Tagen ago

Stadt Kempen nutzt Onsite Colocation-Lösung

IT-Systeme werden vor Ort in einem hochsicheren IT-Safe betrieben, ohne auf bauliche Maßnahmen wie die…

6 Tagen ago

SoftwareOne: Cloud-Technologie wird sich von Grund auf verändern

Cloud-Trends 2025: Zahlreiche neue Technologien erweitern die Grenzen von Cloud Computing.

6 Tagen ago

KI-basierte Herz-Kreislauf-Vorsorge entlastet Herzspezialisten​

Noah Labs wollen Kardiologie-Praxen und Krankenhäuser in Deutschland durch KI-gestütztes Telemonitoring von Patienten entlasten.

6 Tagen ago

IBM sieht Nachhaltigkeit als KI-Treiber

Neun von zehn deutschen Managern erwarten, dass der Einsatz von KI auf ihre Nachhaltigkeitsziele einzahlen…

6 Tagen ago

Wie KI das Rechnungsmanagement optimiert

Intergermania Transport automatisiert die Belegerfassung mit KI und profitiert von 95 Prozent Zeitersparnis.

6 Tagen ago