Die Kanzlei Dr. Bahr bietet seit dieser Woche das kostenloses Rechtsnews-Tool “YaLN” an. Webmaster können den Ticker unentgeltlich auf ihre Seite einbinden und den Besuchern damit Gerichtsurteile rund um das Internetrecht in Form von Kurznachrichten zur Verfügung stellen.
YaLN steht für “Yet another Law News”. Die Erstellung der Rechtsnews erfolgt durch Juristen, also Kenner der Materie. Webmaster, die YaLN nutzen wollen, haben die Möglichkeit, unter verschiedenen Teildisziplinen des Onlinerechts zu wählen (Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht, Presserecht, Datenschutzrecht und andere). Es bleibt Ihnen überlassen, ob sie aus den insgesamt neun Rubriken, nur eine, drei oder alle Gebiete auf ihrer Homepage präsentieren wollen.
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Neu ?
Hm über das Urteil wurde ja schon im Mai berichtet, gabs da jetzt aktuell etwas neues zu ?
(http://www.online-und-recht.de/urteile/Kein-Titelschutz-fuer-Domain-bei-Ankuendigung-auf-eigener-Webseite-I-ZR-231-06-Bundesgerichtshof--20090514.html)
Guter Deutsch - schwerer Deutsch
Bitteschön - das Zuerst-Kommen hat nichts mit Pinselqäulern zu tu, sondern mit Bäuerchen, die vor der Mühle warten mussten, um ihr Korn gemahlen zu bekommen. Und wer als erster in der Schlange stand, mahlte zuerst.
Und hier für künftige Artikel dieser Art: a h h h h h
Journalisten und die Deutsche Sprache
"Sarrazin" oder wie er heißen mag hat recht, wenn er auf die Mühle und die Tätigkeit des Mahlens verweist. Das Sprichwort stammt aus dem "Sachsenspiegel" des Eike v. Repgow. Ich finde es beschämend, dass selbst Journalisten nicht mehr die deutsche Sprache beherrschen. Tägliche Beipiele der schreibenden Zunft zeugen davon.
Rechtschreibfehler
wurde korrigiert.
Bäuerchen? Repgow?
Was seid Ihr den für Schlaumeier? Hergott, sucht euch eine Arbeit...