Der Kläger war seit 2002 Inhaberin der Marke “air-dsl”, die für die Bereiche Computer und Telekommunikation eingetragen war. Sie war als Internet Service Provider tätig und bot eine besonders schnelle Internetverbindung per Funk an. Bei dem Beklagten handelte es sich ebenfalls um einen Internet Service Provider. Seit 1998 waren der Domainname “airdsl.de” und “air-dsl.de” bei der DENIC angemeldet. Unter diesen Domainnamen betrieb die Beklagte ein Shoppingportal.
Die Klägerin machte gegen die Beklagte einen Unterlassungsanspruch geltend, weil sie der Auffassung war, dass die Benutzung der Domainnamen der Beklagten die Rechte an der Wortmarke “air-dsl” verletze. Die Beklagte wandte dagegen ein, dass ihr Domainname durch Benutzung Werktitelschutz genieße.
Die Richter gaben dem Kläger Recht. Der Beklagte dürfe sich nicht darauf berufen, die prioritätsälteren Rechte an den Domainnamen zu haben. Allein die Registrierung im Jahre 1998 habe ein solches Recht nicht entstehen lassen – und stelle daher auch keine Benutzung im geschäftlichen Verkehr dar. Denn zum Zeitpunkt der Anmeldung der Klägerin sei die Beklagte im Internet noch nicht aufgetreten. Ein Webauftritt sei zu diesem Zeitpunkt nur für die Zukunft angekündigt gewesen.
Um Werktitelschutz geltend machen zu können, reiche die reine Ankündigung des Titels auf der eigenen Webseite aber nicht aus. Es sei vielmehr notwendig, dass das über den Domainnamen titelschutzfähige Werk weitgehend fertig gestellt, das heißt, dass die Webseite zumindest überwiegend mit Inhalten gefüllt worden sei.
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Neu ?
Hm über das Urteil wurde ja schon im Mai berichtet, gabs da jetzt aktuell etwas neues zu ?
(http://www.online-und-recht.de/urteile/Kein-Titelschutz-fuer-Domain-bei-Ankuendigung-auf-eigener-Webseite-I-ZR-231-06-Bundesgerichtshof--20090514.html)
Guter Deutsch - schwerer Deutsch
Bitteschön - das Zuerst-Kommen hat nichts mit Pinselqäulern zu tu, sondern mit Bäuerchen, die vor der Mühle warten mussten, um ihr Korn gemahlen zu bekommen. Und wer als erster in der Schlange stand, mahlte zuerst.
Und hier für künftige Artikel dieser Art: a h h h h h
Journalisten und die Deutsche Sprache
"Sarrazin" oder wie er heißen mag hat recht, wenn er auf die Mühle und die Tätigkeit des Mahlens verweist. Das Sprichwort stammt aus dem "Sachsenspiegel" des Eike v. Repgow. Ich finde es beschämend, dass selbst Journalisten nicht mehr die deutsche Sprache beherrschen. Tägliche Beipiele der schreibenden Zunft zeugen davon.
Rechtschreibfehler
wurde korrigiert.
Bäuerchen? Repgow?
Was seid Ihr den für Schlaumeier? Hergott, sucht euch eine Arbeit...